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Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?

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Alien1973:
Ein Dienstplan / Schichtplan muss doch auch eine bestimmte Zeit im Voraus erstellt sein. Das gleiche würde ich hier ansetzen. Damit sind 3 Tage vorher doch schon arg wenig...

In meinem ersten Jahr lief das so, dass ich mir in Absprache meine Schulungen selber ausgesucht und terminlich gelegt habe. Ich war ebenfalls mehrmals 3-5 Tage weg, aber immer mit genügend Vorlauf und durch mich selber terminiert.

In meinem Leben vor dem ÖD musste ich viel rumfliegen, auch sehr kurzfristig. Da frägt keiner danach, die Baustellen müssen laufen. Nur einmal hat es der AG übertrieben, ich musste dringend nach Paris wobei in Deutschland ein Feiertag war. Der Deal war dann, ich konnte meine Frau mitnehmen die den einen Nachmittag alleine in Paris war. Der Abend und der nächste Tag gehörte dann uns, denn Rückflug wurde erst für den Abend gebucht. Bezahlt hat mein AG...  ;D

JesuisSVA:

--- Zitat von: GofX am 03.08.2022 04:26 ---
--- Zitat von: derThomas am 26.07.2022 16:16 ---Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt [...]

--- End quote ---

So lange Du nur "rumjammerst" und am Ende doch zur Schulung fährst, wird sich nichts ändern.

Einfach mal ganz konkret "NEIN" sagen (Du hast vermutlich gute Gründe: privat schlicht nicht möglich, Verpflichtung kurzfristig jemand Anderem aufzudrücken: Familie, Hilfsbedürftige Person) und abwarten, was passiert. Falls eine Abmahnung (oder ähnliche/andere disziplinarische Maßnahme) ins Spiel gebracht werden soll: sofort zum Anwalt!

--- End quote ---
Bei einem (Zahlwort, nicht Artikel) „Nein“ sollte man es dann aber belassen und nicht etwa nochmals verweigern. Ansonsten geht man nicht mit einer Abmahnung zum Anwalt, sondern läuft Gefahr, dass es eine außerordentliche fristlose Kündigung ist, die selbst dann Bestand haben kann, wenn festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer sich hätte rechtlich gegen die Anweisung wehren können, denn die beharrliche Arbeitsverweigerung stellt einen Grund für eine außerordentliche Kündigung an sich und in sich dar.

Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Nein, das tue ich nicht!“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer Ihre Kündigung geschrieben hat.“

xap:
Spid schon wieder weg?  8)

Kaiser80:
Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen  Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))

MoinMoin:
Eben, wenn man ein solches wehrhaftes Nein, ich kann die Fortbildung nicht machen, von sich gibt. Dann sollte man umgehend dies auch rechtlich flankieren, sofern der AG eben das zweite Mal auffordert.
Sprich beim ArbG entsprechend vorstellig werden.

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