Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?

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Admin2:

--- Zitat von: SVA am 27.07.2022 06:21 ---Bis zu Deinem Beitrag war das hier eine arbeits- und tarifrechtliche Diskussion auf der Sachebene. Also lass Deinen Menstruationskrämpfen entspringenden Stuss doch bitte in einem entsprechenden Forum ab und uns weiter auf der Sachebene themenbezogen diskutieren. Versuche einzelner Nutzerinnen, Diskussionen hier im Forum auf die persönliche Ebene zu ziehen, sind doch mehr als störend.

--- End quote ---

Nicht schon wieder... Bitte sachlich bleiben.

SVA:
Die Sachebene hat doch zuvor eindeutig Tiffy verlassen. Ich wurde von ihr blöde angemacht und habe angemessen darauf reagiert. Wo ist die Ermahnung für Tiffy, die versucht hat, die Diskussion von der Sachebene auf die persönliche Ebene zu ziehen? Bis zu ihrem Beitrag wurde hier sachlich und themenbezogen diskutiert und durch meinen Beitrag sind wir wieder dorthin zurückgekehrt. Ich habe darin sicher nicht die andere Wange hingehalten, das muss ich aber auch nicht.

Kaiser80:

--- Zitat von: SVA am 27.07.2022 08:24 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.07.2022 08:01 ---
--- Zitat von: SVA am 26.07.2022 21:52 ---Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

--- End quote ---

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?

--- End quote ---
Grundsätzlich ist auch eine solche Anordnung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Ob der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers hinreichend gewürdigt und bei seiner Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt hat, kann in Ermangelung der Information, ob und wie er dies getan hat, nicht beurteilt werden.

--- End quote ---
Es ist zwar spekulativ, aber dass lt SV hier ermessensfehlerfrei gehandelt wurde oder überhaupt eine Interessenabwägung erfolgt ist würde ich bezweifeln.

@TE: Ist es deine keine Alternative dem AG aufzuzeigen,
a) Was dann alles an Arbeit liegen bleiben muss/müsste
b) Sinnlosigkeit der Fortbildungen für deine auszuübenden Tätiglkeiten
c) "Androhung" Stellenwechsel

Ich persönlich halte das für absurd... Geht denn irgendein Vorteil für den AG mit den Fortb8ildungen einher, wie bspw. Vorhaltung Ersthelfer, Brandschutzbeauftragter bla bla?


SVA:
Bei einer "mehrtägigen" Abordnung ist der Arbeitnehmer nicht einmal zu hören, das haben die Tarifpartner erst ab einer Abordnungsdauer von 3 Monaten vorgesehen. Die Anforderungen an den Abwägungsprozess sind also niedrig.

GofX:

--- Zitat von: derThomas am 26.07.2022 16:16 ---Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt [...]

--- End quote ---

So lange Du nur "rumjammerst" und am Ende doch zur Schulung fährst, wird sich nichts ändern.

Einfach mal ganz konkret "NEIN" sagen (Du hast vermutlich gute Gründe: privat schlicht nicht möglich, Verpflichtung kurzfristig jemand Anderem aufzudrücken: Familie, Hilfsbedürftige Person) und abwarten, was passiert. Falls eine Abmahnung (oder ähnliche/andere disziplinarische Maßnahme) ins Spiel gebracht werden soll: sofort zum Anwalt!

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