Hallo Liebe Community,
Ich seit 2018 angestellt in einer Behörde nach dem TVÖD VKA habe eine Schwerbehinderung von 70 Grad. Ich habe jedes Kalenderjahr 30 +5 Mehrurlaub wegen der Schbwerbehinderung. Insgesamt habe ich jedes Kalenderjahr 35 Tage Urlaubsanspruch.
Ich werde zum 01.09.2022 die Stelle wechseln. Ich habe auch schon den Auflösungsvertrag unterschrieben. Ich möchte so wenig Zeit hier verbringen aber mich nicht krank melden.
Meine Frage ist nun folgende:
Ich habe laut der Personalabteilung insgesamt für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.08.2022 23 Tage Urlaubsanspruch.
Sie hat ganz einfach gerechnet 35/12*8 =23,3 also 23 Urlaubstage.
Ist das denn richtig?
Ich habe gehört, dass man den Mehr urlaub bei der anteiligen Berechnung des Urlaubes außer Acht lassen soll sprich 35-5 = 30 / 12 * 8 = 20 und die zusätzlichen Urlaubstage aufgrund meiner Schwerbehinderung darf sind unabhängig von der Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruchs zusätzlich zu gewähren.
Ich weiß, dass es sich um lediglich 2 Tage differenz handelt.
Was ist eure Meinung ? Und wo kann ich das nachlesen.
Bitte helft mir
Vielen lieben Dank im Voraus
Ihr seid die BESTEN