Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Zu viel genehmigter Urlaub bei Kündigung in 2. Jahreshälfte

(1/4) > >>

CiaoKakao:
Hallo zusammen,

ich habe zum 30.09.2022 meinen Vertrag gekündigt. Derzeit habe ich bereits 18 Tage Urlaub genommen. Genehmigt sind weitere 10 Tage ab dem 19.09.2022. Mir würde nach anteiliger Berechnung jedoch nur 23 Tage zustehen bis zum Zeitpunkt des Austritts. Ich habe jedoch Flüge gebucht. Mein AG will mir meinen Urlaub jetzt streichen und mir nur noch 5 Tage gewähren.

Wie ist damit umzugehen? Darf ich meinen Urlaub nehmen? Muss ich mit Abgeltung der Überstunden oder vermindertem Entgelt rechnen?

Vielen Dank!

WasDennNun:
Genehmigter Urlaub ist ja schwer vom AG zurückforderbar.
Mit welchen betrieblichen Gründen will er denn daher kommen?
Ich würde dem AG mitteilen, das du bereit bist auf den Urlaub zu verzichten, wenn er die kompletten Stornokosten übernimmt.
Ansonsten wird man halt das ArbG bemühen müssen.

CiaoKakao:

--- Zitat von: WasDennNun am 26.07.2022 20:13 ---Genehmigter Urlaub ist ja schwer vom AG zurückforderbar.
Mit welchen betrieblichen Gründen will er denn daher kommen?
Ich würde dem AG mitteilen, das du bereit bist auf den Urlaub zu verzichten, wenn er die kompletten Stornokosten übernimmt.
Ansonsten wird man halt das ArbG bemühen müssen.

--- End quote ---

Nunja, er argumentiert, dass ich nicht mehr Urlaub nehmen könne als mir zustehe. Und mir stünden eben nur 22,5 Urlaubstage zum 30.09.22 zu, daher muss ich den bereits genehmigten Urlaub zurückgeben.

WasDennNun:

--- Zitat von: CiaoKakao am 26.07.2022 20:25 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 26.07.2022 20:13 ---Genehmigter Urlaub ist ja schwer vom AG zurückforderbar.
Mit welchen betrieblichen Gründen will er denn daher kommen?
Ich würde dem AG mitteilen, das du bereit bist auf den Urlaub zu verzichten, wenn er die kompletten Stornokosten übernimmt.
Ansonsten wird man halt das ArbG bemühen müssen.

--- End quote ---

Nunja, er argumentiert, dass ich nicht mehr Urlaub nehmen könne als mir zustehe. Und mir stünden eben nur 22,5 Urlaubstage zum 30.09.22 zu, daher muss ich den bereits genehmigten Urlaub zurückgeben.

--- End quote ---
Steht wo?

CiaoKakao:

--- Zitat von: WasDennNun am 26.07.2022 20:43 ---
--- Zitat von: CiaoKakao am 26.07.2022 20:25 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 26.07.2022 20:13 ---Genehmigter Urlaub ist ja schwer vom AG zurückforderbar.
Mit welchen betrieblichen Gründen will er denn daher kommen?
Ich würde dem AG mitteilen, das du bereit bist auf den Urlaub zu verzichten, wenn er die kompletten Stornokosten übernimmt.
Ansonsten wird man halt das ArbG bemühen müssen.

--- End quote ---

Nunja, er argumentiert, dass ich nicht mehr Urlaub nehmen könne als mir zustehe. Und mir stünden eben nur 22,5 Urlaubstage zum 30.09.22 zu, daher muss ich den bereits genehmigten Urlaub zurückgeben.

--- End quote ---
Steht wo?

--- End quote ---

Gefunden habe ich dies:

Ist die Freistellung zur Urlaubsgewährung noch nicht erfolgt, sondern war der Urlaub zwar genehmigt, wurde aber vom Arbeitnehmer noch nicht angetreten, muss der Arbeitgeber die Freistellung nicht gewähren, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Urlaub nicht in der genehmigten Höhe zusteht. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer stattdessen auffordern, zur Arbeit zu erscheinen oder alternativ unbezahlten Sonderurlaub oder ein vorhandenes Zeitguthaben einzubringen. Das gilt aber nur, wenn der Urlaubsanspruch nach Genehmigung wegfällt. Wird der Urlaub nicht nachträglich (wegen einer notwendig werdenden Teilurlaubsabrechnung) gekürzt, darf einmal genehmigter Urlaub nicht zurückgefordert oder widerrufen werden.

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvoedm_3ca555fd2584879c5321cb2fbb7e921b%27%5D

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version