Autor Thema: [BY] Aufstieg in hD von Landes- zu Bundesbehörde  (Read 5701 times)

ergbj

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Hallo,

ich bin derzeit in einer Landesbehörde im gehobenen Dienst (A11, Stufe 4) eingestellt.
Nächstes Jahr werde ich meinen berufsbegleitenden Master-Studiengang abschließen.

Ich möchte mich nun auf eine Stelle im höheren Dienst bei einer Bundesbehörde bewerben, die als A14 ausgeschrieben ist.
Der Bewerbungsprozess wird sich ziehen, so dass damit zu rechnen ist, dass ich die Stelle antreten könnte wenn der Master-Abschluss bereits vorhanden ist.

Zuvor genanntes vorausgesetzt: Wie würde ich dann eingestellt werden?
Kann ich "direkt" von A11 zu A14 springen oder würde ich erst mit A11 eingestellt werden und dann (nach und nach) Beförderung A12, A13, A14?
Wie wird meine Stufe um- bzw. angerechnet?

Gibt es sonstige Vor- oder Nachteile, die bei einem Wechsel von Landes- zu Bundesbehörden zu beachten sind?

35J, B.Sc. Informatik, seit 6J gD, seit 1J A11, technischer Dienst, Bayern

Vielen Dank.
« Last Edit: 29.07.2022 01:52 von Admin2 »

Unknown

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Antw:Aufstieg in hD von Landes- zu Bundesbehörde
« Antwort #1 am: 27.07.2022 12:49 »
Du brauchst zunächst die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. Dabei muss zwischen den nicht technischen und dem technischen Dienst unterschieden werden. Es kann sein das du die Laufbahnbefähigung für den technischen Dienst, als Beamter auf Widerruf absolvieren musst mit Prüfung am Ende und in der Zwischenzeit ruht grundsätzlich der BaL. Des Weiteren würdest du mit A13 anfangen und kannst nach einem Jahr zum Oberrat befördert werden. Allerdings ist das abhängig von der Dienststelle.
Ich würde das Bewerbungsverfahren absolvieren und nach Zusage die ganzen Details klären, denn vorher wirst du aus meiner Sicht keine hinreichende Antwort bekommen. Oftmals sind Personaler überfordert wenn jemand aus dem gD in den hd wechselt.

Organisator

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Antw:Aufstieg in hD von Landes- zu Bundesbehörde
« Antwort #2 am: 27.07.2022 12:51 »
vgl § 24 BLV sowie die korrespondierenden Regeln im BBG

--> Mit Abschluss des Masters hast du die Bildungsvoraussetzung für den hD erworben. Für die Laufbahnbefähigung brauchst du noch eine hauptberufliche Tätigkeit von 2,5 Jahren sowie eine Probezeit von 0,5 Jahren. Dann wäre dir ein Amt in der höheren Laufbahn zu verleihen. Bis dahin bleibst du in deinem bisherigen Status, könntest aber innerhalb der Laufbahn des gD weiter befördert werden.

Konkret:
Du würdest A 11 bis zum Abschluss der drei Jahre bleiben und würdest dann im Eingangsamt A13 (außer im technischen Dienst gibt es Ausnahmen) ernannt werden. Beförderungen während der drei Jahre sind möglich.

EiTee

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Antw:Aufstieg in hD von Landes- zu Bundesbehörde
« Antwort #3 am: 27.07.2022 13:02 »
Auch im Technischen hD ist das Eingangsamt A13.

Ansonsten ist es, wie es hier bereits beschrieben wurde.

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Antw:Aufstieg in hD von Landes- zu Bundesbehörde
« Antwort #4 am: 27.07.2022 13:08 »
Auch im Technischen hD ist das Eingangsamt A13.

Ansonsten ist es, wie es hier bereits beschrieben wurde.

Thx für die Aufklärung :)

ergbj

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Antw:Aufstieg in hD von Landes- zu Bundesbehörde
« Antwort #5 am: 27.07.2022 15:29 »
Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde mich bewerben und sehen, wie es dann weitergeht.

Organisator

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Antw:Aufstieg in hD von Landes- zu Bundesbehörde
« Antwort #6 am: 27.07.2022 15:34 »
Wahrscheinlich gar nicht so richtig, da du den Master erst nächstes Jahr beendest und ich vermute, dass die Bildungsvoraussetzung schon jetzt in der Stellenausschreibung definiert sein dürfte.

Alphonso

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Antw:Aufstieg in hD von Landes- zu Bundesbehörde
« Antwort #7 am: 27.07.2022 16:25 »
Wahrscheinlich gar nicht so richtig, da du den Master erst nächstes Jahr beendest und ich vermute, dass die Bildungsvoraussetzung schon jetzt in der Stellenausschreibung definiert sein dürfte.

Hier lassen sich sicherlich einvernehmliche Lösungen finden, wenn man will. Muss vorliegen bis...

Wir kennen dazu die Stellenvoraussetzungen nicht. Im blödesten Fall fordert der neue Dienstherr ein abgeschlossenes Referendariat und dann hat sich das sowieso erledigt.