Autor Thema: VBL Besteuerung  (Read 7234 times)

Oika88

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VBL Besteuerung
« am: 27.07.2022 16:56 »
Guten Abend!

Ich bin seit knapp über fünf Jahren im öD tätig. Leider geht es mir gesundheitlich nicht gut. Ich werde wohl die EM-Rente beantragen müssen. Sollte ich rund 550 Euro VBL-Rente erhalten und rund 1200 netto gesetzliche Rente, wieviel könnte mir netto zusammengerechnet bleiben? - Besonders unter dem Aspekt der Ertragsanteilsbesteuerung... ich bin 1988 geboren und, wie oben geschrieben, knapp über fünf Jahre im öD tätig...

DANKE!

Bastel

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Antw:VBL Besteuerung
« Antwort #1 am: 27.07.2022 18:55 »
Wie kommst du auf 1200 gesetzlichen Rentenanspruch?
Du willst mit 33 verrentet werden? Sehr sportlich!

Ozymandias

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Antw:VBL Besteuerung
« Antwort #2 am: 27.07.2022 19:29 »
Steuern sind hier das geringste Problem, sind vermutlich unter 1000 Euro pro Jahr.

Bekomm erst mal die EM-Rente der GRV.
Wenn du so gesundheitlich eingeschränkt bist, solltest du auch einen GdB bekommen. Der bringt mittlerweile ordentliche Steuervorteile.

Oika88

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Antw:VBL Besteuerung
« Antwort #3 am: 27.07.2022 21:15 »
Danke für die Antworten!

Ich habe einen GdB von 70.
Und nein, ich will nicht verrentet werden. Aber leider lässt meine Gesundheit nicht mehr Vieles zu :(
Aktuell sagt die DRV, dass ich rund 1200 Euro Rentenansprüche erworben habe...

Bastel

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Antw:VBL Besteuerung
« Antwort #4 am: 27.07.2022 21:51 »
Danke für die Antworten!

Ich habe einen GdB von 70.
Und nein, ich will nicht verrentet werden. Aber leider lässt meine Gesundheit nicht mehr Vieles zu :(
Aktuell sagt die DRV, dass ich rund 1200 Euro Rentenansprüche erworben habe...

Dann wünsche ich dir mal alles gute. Du kannst ja mal Rückmeldung geben, was letztlich daraus geworden ist.

Kaiser80

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Antw:VBL Besteuerung
« Antwort #5 am: 28.07.2022 09:23 »
Guten Abend!

Ich bin seit knapp über fünf Jahren im öD tätig. Leider geht es mir gesundheitlich nicht gut. Ich werde wohl die EM-Rente beantragen müssen. Sollte ich rund 550 Euro VBL-Rente erhalten und rund 1200 netto gesetzliche Rente, wieviel könnte mir netto zusammengerechnet bleiben? - Besonders unter dem Aspekt der Ertragsanteilsbesteuerung... ich bin 1988 geboren und, wie oben geschrieben, knapp über fünf Jahre im öD tätig...

DANKE!

Zunächst einmal ist/sind die Brutto Rentenhöhen entscheidend.
Wird die EU Rente noch 2022 bewillgt sind davon 82% zu versteuern.
VBL richtet sich nach dem Alter. Mit 33 Jahren ist die Rente der VBL nach der Tabelle zu § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 4 Einkommensteuergesetz mit 42% zu versteuern.

Für die Besteuerung ist ja noch wichtig: Grund- oder Splittingtarif? Weitere Einkünfte? Sonderausgabenabzug, AGB sowie Behindertenpauschbetrag....
Sollten die Renten dein einziges Einkommen darstellen, wirst du vermutlich unter dem Grundfreibetrag bleiben (wie auch immer der 2023 aussieht).



Misterdikk

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Antw:VBL Besteuerung
« Antwort #6 am: 29.08.2022 14:51 »
Moin,

Wie kommst du auf solch eine Summe von 1200,- Brutto und 550VBL !!!
Ich bin 25 im ÖD und habe letzte Woche mein VBL Anspruch bis jetzt von 305,- Bekommen .
Mein Rentenanspruch ist bis jetzt 1250,- Brutto ??

Da kann Irgendwas nicht passen.....

Beste grüsse
Misterdikk

cyrix42

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Antw:VBL Besteuerung
« Antwort #7 am: 29.08.2022 15:33 »
Warum sollte das nicht passen? Hinweis: Bei der Erwerbsminerungsrente gibt es Zurechnungszeiten und in der VBL eine "soziale Komponente". In der GRV wird der Durchschnittsverdienst auf die verbleibenden Jahre bis kurz vor dem regulären Renteneintrittsalter hochgerechnet; bei der VBL ähnlich bis zum 60. Geburtstag. Es zählen also nicht nur die bisher eingezahlten Beiträge. Genaueres kann man an den relevanten Stellen nachlesen.

Rentenonkel

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Antw:VBL Besteuerung
« Antwort #8 am: 30.08.2022 14:36 »
Um sich der steuerlichen Frage etwas annähern zu können, kann man vom Finanzamt Bayern den Alterseinkünfte Rechner nehmen und sich daran orientieren.

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Alterseinkuenfte-Rechner/#button

Sowohl bei der gesetzlichen Rente als auch bei der VBL sind noch Beiträge zur gesetzlichen KV und PV zu entrichten. Somit sind diese von Deinen Beträgen auch noch in Abzug zu bringen.

Auch gilt zu bedenken, dass die Rentenversicherung sowohl eine volle als auch eine teilweise Erbsminderungsrente kennt. Ein mögliches Ergebnis des Antrages kann daher auch sein, dass Du zunächst nur eine halbe Rente bekommst und daneben noch 3 bis 6 Stunden mit dem entsprechenden Teilzeitgehalt weiter arbeiten kannst.