Autor Thema: Auswirkungen Verurteilung auf bereits vorhandene Einstellungszusage?  (Read 1642 times)

BlackDahlia

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Hallo!
Ich habe eine Zusage auf eine Bewerbung im öffentlichen Dienst bekommen, auf Landkreisebene. Nun wurde die ohne "... sofern xzy noch eingeht", also ohne Bedingungen gemacht. Ich bekam den Arbeitsvertrag und den Personalfragebogen geschickt.
Ein Führungszeugnis - Art OB - habe ich vorzulegen.
Zudem habe ich die Punkte zu beantworten:

Ich versichere, dass ich nicht gerichtlich oder disziplinarisch vorbestraft bin.
Gegen mich sind Straf-/Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Leider hatte ich vor knapp vier Jahren einen Zwischenfall mit Alkohol, musste den Führerschein abgeben (MPU bestanden, seitdem kein Tropfen mehr, Führerschein seit über einem Jahr wieder) und bekam als Ersttäterin eine Geldstrafe von unter 90 TS.

Nun finde ich den oben aufgeführten Abschnitt im Personalbogen etwas verwirrend. Auch ein paar zusätzliche Fragen tauchen auf:

- bezieht sich das "sind eingeleitet worden" auf laufende/anhängige Verfahren?
- hat jemand Erfahrungen, wie die Chancen sind, trotz einer solchen Sache eingestellt zu werden? (Verwaltung/IT, Alkoholproblem im Griff samt Therapie, psych. Betreuung, Führerschein wieder zurück)

Wie gesagt, Zusage ist da, ohne dass jemand Bedingungen erwähnt hätte. Was meint ihr, wie ich da vorgehen soll?

LG Dahlia

Elur

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Der Personalbogen ist natürlich wahrheitsgemäß zu beantworten, aber in einem OB-Führungszeugnis wird eine einzige Geldstrafe unter 90 Tagessätzen nicht aufgeführt. Ihr Führungszeugnis wäre dann lupenrein.