Unserer Weg:
Im GVPL "steht" ja drin, was die Tätigkeit ist.
Bei uns wird inzwischen so verfahren, dass die Personen vom Personaler ein Wisch (Email) bekommt, dass er diesen oder jene Dienstposten vertreten/vorübergehend die Tätigkeiten des DPs ausüben soll
(Natürlich nur, wenn sich abzeichnet, dass es mehr als 4 Wochen der Fall ist/sein wird)
Dieser Wisch geht auch an den PR..
Wenn der PR oder der AN oder die Dienststelle die Rechtsmeinung entwickelt, dass es sich um eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten handelt(e), dann werden die Tätigkeiten entsprechend in AVs (meist vom AN selbst, in Rücksprache mit Führungskraft, da der ahnungslose AG nicht weiß, was er für Tätigkeiten zu verteilen hat
) aufgedröselt (sofern sie noch nicht vorliegen), bewertet und man stellt dann fest, ob man einem Eingruppierungsirrtum unterlag, der dann entsprechend geheilt wird.
(Rückwirkend die Zulage, Mitbestimmung des PR)