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E13 WissZeitVG / Wiss. Mitarbeiter

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clarion:
In den Arbeitsverträgen steht der Satz drin, dass man die Gelegenheit zur Promotion bekommt. Wenn man stattdessen Lehre und/ oder Verwaltung macht und erst nach 16-17 Uhr wissenschaftlich arbeiten kann, ist das meiner Meinung nach sehr wohl ein Ausnutzen.

WasDennNun:

--- Zitat von: clarion am 30.07.2022 08:41 ---In den Arbeitsverträgen steht der Satz drin, dass man die Gelegenheit zur Promotion bekommt. Wenn man stattdessen Lehre und/ oder Verwaltung macht und erst nach 16-17 Uhr wissenschaftlich arbeiten kann, ist das meiner Meinung nach sehr wohl ein Ausnutzen.

--- End quote ---
Wenn man Vollzeit in einem Projekt sitzt und 100% der Ergebnisse für die Diss verwendet, dann ist es meiner Meinung ebenfalls ein Ausnutzen.

Klar gibt es Menschen, die sich ausnutzen lassen und es gibt welche die in dem System zurecht kommen.
Deiner Aussage kann ich folgen wo Promotionsstellen gedrittelt werden und die Leute Vollzeit eingeteilt werde.

Wer jedoch eine Vollzeitstelle hat und darauf promovieren kann, der wird per se nicht ausgenutzt, so wie du es hinstellst.
Und eine unfertige, kurz vor Abschluss stehende Dissertation ist die Möhre, die man dem Prof vor die Nase hält, nicht umgekehrt.
Zumindest hatte ich das Glück während meiner Forscherkarriere ein anderes Weltbild erleben zu dürfen.
und habe viele Promotionen, inkl. meiner eigenen, auf Vollzeit Projektstellen begleitet.

Coffee86:
Wobei Vollzeit-Promotionsstellen eher die Ausnahme sind. Die Regel sind leider oftmals nur halbe Stellen, wenn es gut geht mal 65% oder gar 75% Stellen.

Es gibt nur wenige Fachbereiche, in denen man regelmäßig 100% Stellen bekommt (bspw. in einigen Bereichen rund um die Informatik) aber das Gros der wiss. MA ist in Teilzeit beschäftigt obwohl diese meist Vollzeit (und mehr) arbeiten "dürfen". Das System nutzt meist die Doktoranden aus. Um so schöner das du bessere Erfahrungen gemacht hast. Die andere Seite der Medaille sieht man leider viel zu selten.

@kaldeweit
Da du in Stufe 4 bist, wird sicherlich auch schon der "Corona-Bonus" (§7 Abs. 3 WissZeitVG) aufgebraucht sein? Über diesen sind ja auch mehr als die sechs Jahre möglich (neben den Nachgewährungsoptionen). Aber prinzipiell läuft die Stufe nach den sechs Monaten Pause weiter. Aber dies wurde ja bereits dargelegt.

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