Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot.
Ich bin aktuell in der Entgeltgruppe 9 a und im Juli in die Stufe 4 gekommen. Nun bin ich schwanger
und habe eine Risikoschwangerschaft, sollte ich im Laufe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot kommen
würde ich gerne wissen, ob tatsächlich ein Durchschnitt gebildet wird der letzten drei Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft. Falls ja, würde ich mich finanziell total schlecht stellen - gerade im Hinblick auf das Elterngeld.
Es ist zwischen Stufe 3 und Stufe 4 immerhin ein Unterschied von fast 250€ netto.
Habt ihr Erfahrungen dies bezüglich?