Autor Thema: Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?  (Read 3180 times)

Ruebe

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Hallo,

ich möchte mich nochmals an das Forum wenden. Es geht um die Urlaubsabgeltung für meinen verstorbenen Ehemann.

Wie viele Tage stehen mir jetzt ganz genau für das Jahr 2020 sowie 2021 zu? Mein Mann hatte eine 5-Tage-Woche, war schwerbehindert und starb am 27.12.2021. Die Urlaubsabgeltung wurde rechtzeitig beantragt.

Vielen Dank.


Isie

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #1 am: 29.07.2022 13:08 »
Das ist jetzt etwas unpraktisch, dass du einen neuen Thread aufgemacht hast. Bitte schildere den Sachverhalt.

Ruebe

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #2 am: 29.07.2022 14:18 »
Das ist jetzt etwas unpraktisch, dass du einen neuen Thread aufgemacht hast. Bitte schildere den Sachverhalt.

 Stimmt, vergessen: Mein Mann war seit 12/2013 EM-Rentner. Sein Arbeitsverhältnis ruhte seitdem.

Welche Angaben sind noch notwendig?

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #3 am: 29.07.2022 15:07 »
Wie kann den Urlaubsanspruch für die Jahre 2020/21 entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis seit Ende 2013 ruht?

Ruebe

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #4 am: 29.07.2022 16:09 »
Wie kann den Urlaubsanspruch für die Jahre 2020/21 entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis seit Ende 2013 ruht?

Das ist unbestritten. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Entfristung der EM-Rente beendet wird. Man muss nur einen Antrag stellen.

Organisator

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #5 am: 29.07.2022 16:47 »
Wie kann den Urlaubsanspruch für die Jahre 2020/21 entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis seit Ende 2013 ruht?

Das ist unbestritten. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Entfristung der EM-Rente beendet wird. Man muss nur einen Antrag stellen.

Ich fragte ja wie, nicht ob. Wenn man das ganze Jahr keine Arbeit leistet und kein Entgelt erzielt, wie kann es dann zu einem Erholungsurlaubsanspruch kommen? Mir erscheint das unlogisch, daher die Frage.

Isie

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #6 am: 29.07.2022 17:58 »
Ur­laubs­an­sprü­che wer­den auch dann er­wor­ben und sind ab­zu­gel­ten, wenn das Ar­beits­ver­hält­nis ruht: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 06.05.2014, 9 AZR 678/12.

Isie

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #7 am: 30.07.2022 09:49 »
Die Rechtsprechung des BAG bezieht sich nur auf den gesetzlichen Urlaub. Dieser beträgt 20 Urlaubstage plus 5 Tage für Schwerbehinderte. Die Urlaubsansprüche für die Jahre bis 2019 waren bereits verfristet. Abzugelten sind demnach 50 Urlaubstage.

Und hier noch ein BAG-Urteil:

"Pressemitteilung Nr. 56/12

Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch steht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien. Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach im Fall der Übertragung der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Der EuGH hat in der KHS-Entscheidung vom 22. November 2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer geändert und den Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet.

Die als schwerbehindert anerkannte Klägerin war vom 1. Juli 2001 bis zum 31. März 2009 in der Rehabilitationsklinik der Beklagten gegen eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von zuletzt 2.737,64 Euro als Angestellte beschäftigt. Im Jahr 2004 erkrankte sie, bezog ab dem 20. Dezember 2004 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung und nahm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Tätigkeit für die Beklagte nicht mehr auf. Nach dem TVöD, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung fand, ruht das Arbeitsverhältnis während des Bezugs einer Rente auf Zeit und vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen tariflichen Zusatzurlaubs für jeden Kalendermonat des Ruhens um ein Zwölftel. Die Klägerin hatte die Abgeltung von 149 Urlaubstagen aus den Jahren 2005 bis 2009 mit 18.841,05 Euro brutto beansprucht. Die Vorinstanzen haben der Klage bezüglich der Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs und des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen stattgegeben, die Beklagte zur Zahlung von 13.403,70 Euro brutto verurteilt und die Klage hinsichtlich der Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs abgewiesen.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts größtenteils Erfolg. Die Klägerin hat gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nur Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs aus den Jahren 2008 und 2009 mit 3.919,95 Euro brutto. In den Jahren 2005 bis 2007 sind die nicht abdingbaren gesetzlichen Urlaubsansprüche trotz des Ruhens des Arbeitsverhältnisses zwar entstanden. Ihrer Abgeltung steht jedoch entgegen, dass sie vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG mit Ablauf des 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres verfallen sind."

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. August 2012 – 9 AZR 353/10 –


Isie

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #8 am: 01.08.2022 12:27 »
@Ruebe: Willst du die Höhe der erhaltenen Urlaubsabgeltung nachprüfen (50 Urlaubstage, siehe meinen vorherigen Beitrag) oder wurde noch gar keine gezahlt?

Ruebe

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #9 am: 01.08.2022 15:26 »
@Ruebe: Willst du die Höhe der erhaltenen Urlaubsabgeltung nachprüfen (50 Urlaubstage, siehe meinen vorherigen Beitrag) oder wurde noch gar keine gezahlt?

Die Urlaubsabgeltung wurde bereits ausgezahlt. Die Dame von Verdi meinte, dass die Abrechnung an sich richtig wäre. Sie möchte jetzt lediglich zwei Tage nachfordern, da ich nur 48 Tage ausgezahlt bekommen habe.

Ich bin mir mit allem nicht so sicher, da mein erster Ansprechpartner von Verdi bzgl. der Anzahl der Urlaubstage meinte, dass mir 35 Tage für 2020 (nach TVöD) und 25 Tage für 2021 (nach Bundesurlaubsgesetz) zustehen würden. So habe ich es hier auch in einem anderen Thread gelesen. Mit der Berechnung wusste der Mann allerdings auch nicht weiter. Ich sollte eine Mischkalkulation ansetzen. Mein Mann war vor seiner Erkrankung 2013 vorübergehend Vollzeit beschäftigt (mit Änderungsvereinbarung). Meine jetzige Ansprechpartnerin meinte erst, die letzten drei Monate vor seiner Erkrankung 2013 wären ausschlaggebend, nun wieder das Teilzeitgehalt, welches er 2021 erhalten hätte.

Isie

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #10 am: 01.08.2022 15:38 »
Nach TVöD besteht während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses gar kein Urlaubsanspruch. Nach der Rechtsprechung des BAG ist der gesetzliche Urlaubsanspruch aber nicht abdingbar. Dieser beträgt jährlich 20 Tage plus 5 Tage für Schwerbehinderte. Für 2020 und 2021 also insgesamt 50 Tage.

ich1974

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #11 am: 02.08.2022 13:02 »
evtl. steht für Dezember 2021 kein gesetzlicher Urlaubsanspruch zu, da dieser ja kein voller Kalendermonat mehr war. Siehe § 5 BUrlG

Isie

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #12 am: 02.08.2022 14:08 »
Diese Regelung in § 5 BUrlG trifft hier nicht zu, da bereits Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erworben wurde.

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Antw:Wie viele Tage Urlaubsabgeltung stehen mir zu?
« Antwort #13 am: 08.08.2022 09:11 »
Ur­laubs­an­sprü­che wer­den auch dann er­wor­ben und sind ab­zu­gel­ten, wenn das Ar­beits­ver­hält­nis ruht: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 06.05.2014, 9 AZR 678/12.

Danke für die Aufklärung.