Sollte es nicht unter den §2 PflegeZG fallen, dann nein. Dafür kannst du Teilzeit beantragen und bei der Arbeitszeitverteilung muss auf deine persönlichen Umstände eingegangen werden, wenn möglich (z.B. mittags nach Hause zum Tabletten geben, nachmittags ab X Uhr weil Mutter aus Tagespflege kommt o.Ä.)
Der TvöD sieht nur einen Tag pro Jahr vor (§29).