Autor Thema: Höhergruppierung E8 in 9a  (Read 1409 times)

Marty1900

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Höhergruppierung E8 in 9a
« am: 30.07.2022 23:34 »
Hallo zusammen,

Ich soll von E8/3 in 9a höhergruppiert werden, ergibt ja dann die 9a/2.
Es gibt ja dann diesen Garantiebetrag von 180 brutto, der mehr verdient werden muss.

Ich wollte gerne fragen, wie lang der Garantiebetrag angewandt wird? Ich habe nun mal geschaut, selbst wenn ich ja dann nach 2 Jahren in die 9a/3 komme sind immer noch nicht die 180 Euro brutto gegenüber der 8/3 erreicht.

Geht das so lang bis der Betrag dann regulär erreicht ist oder wie sieht das aus?

Lieben Dank

Isie

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Antw:Höhergruppierung E8 in 9a
« Antwort #1 am: 31.07.2022 09:30 »
Der Garantiebetrag steht tariflich nur für die Dauer der Stufenlaufzeit bis zum Erreichen der nächste Stufe zu. Er kann  aber in Höhe des Fehlbetrages übertariflich weitergezahlt werden, bis eine Stufe erreicht wird, in der mindestens das Entgelt der alten Entgeltgruppe plus Garantiebetrag erreicht wird. Das ist in den Durchführungshinweisen der TdL nachzulesen, die allerdings insoweit nicht verbindlich sind.

McOldie

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Antw:Höhergruppierung E8 in 9a
« Antwort #2 am: 31.07.2022 17:25 »
Bis du dir sicher, dass hier ein Garantiebetrag von 180 Euro fällig wird. M.E. kommt hier der "gedeckelte" Garantiebetrag zum Tragen, da der Garantiebetrag i. H. von 180 €  höher ist als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung.  Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Hier ist ein kleines Tool zum Berechnen
https://jsfiddle.net/qey0g27w/

Isie

  • Gast
Antw:Höhergruppierung E8 in 9a
« Antwort #3 am: 31.07.2022 18:34 »
@McOldie: Du hast völlig recht. Ich habe mich total auf die Frage konzentriert und dabei gar  nicht darauf geachtet, dass die Deckelung zum Tragen kommt und die Ausgangslage der Frage schon falsch ist. Danke für den Hinweis.