Nein, bei einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bleibt er in seiner bisherigen Entgeltgruppe und die Stufenlaufzeit läuft weiter. Wenn dich an die vorübergehende Übertragung eine dauerhafte Übertragung der Tätigkeit nahtlos anschließt, wird die Stufe in der neuen Entgeltgruppe im Zeitpunkt der Höhergruppierung so festgesetzt, als wenn die Vöhergruppierung bereits im Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgt wäre.