Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 2800 times)

Blablubb

  • Gast
Höhergruppierung
« am: 31.07.2022 10:16 »
Hallo zusammen,

ich bin auf meiner jetzigen Stelle in E8 Stufe 4 eingruppiert. Die Stelle ist unbefristet. Jetzt möchte ich mich auf eine E 9a-Stelle bewerben, die zunächst befristet ausgeschrieben ist (bei demselben Arbeitgeber). Werde ich trotz der Befristung in E 9a eingruppiert oder gibt es dann nur irgendwelche Zulagen?  :-[

Isie

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 31.07.2022 10:51 »
Wenn dir die Stelle nur vorübergehend übertragen wird, wirst du nicht eingruppiert, sondern bekommst nach Maßgabe des § 14 TVöD eine Zulage.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 31.07.2022 10:56 »
Und fällst danach wieder zurück in deine alte EG, wo Stufenlaufzeit etc. weiterläuft.

Isie

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 31.07.2022 12:34 »
Nein, bei einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bleibt er in seiner bisherigen Entgeltgruppe und die Stufenlaufzeit läuft weiter. Wenn dich an die vorübergehende Übertragung eine dauerhafte Übertragung der Tätigkeit nahtlos anschließt, wird die Stufe in der neuen Entgeltgruppe im Zeitpunkt der Höhergruppierung so festgesetzt, als wenn die Vöhergruppierung bereits im Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgt wäre.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 31.07.2022 13:04 »
Und fällst danach monetär wieder zurück in deine alte EG, wo Stufenlaufzeit etc. weiterläuft.
Habe meine ungenaue Aussage korrigiert.