Hallo zusammen!
Meine Frau (verbeamtete Lehrerin in NRW) und ich haben im letzten Jahr Zwillinge bekommen. Die Kinder wurden im April geboren, da sich der Mutterschutz aber durch eine Frühgeburt lange hinauszog, endet ihr Elterngeldanspruch nicht im April nächsten Jahres, sondern bereits im Dezember dieses Jahres. Elternzeit hatten wir sicherheitshalber 3 Jahre beantragt für sie.
Meine Frau hat nun beim Schulamt angerufen, um Bescheid zu geben, dass sie gerne ab Dezember wieder arbeiten möchte, in Teilzeit.
Die Dame vom Schulamt hat dann gefragt, ob sie in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchte, oder ihre Elternzeit vorzeitig beenden möchte.
Als sie erklärte, dass sie in Teilzeit arbeiten möchte, hat die Dame ihr gesagt, dass dies nicht möglich sei, weil aktuell jemand als Elternzeitvertretung auf ihrer Stelle sitzt. Frühester Wiedereinstieg wäre der 01.02..
Ist das so rechtens? Gibt es für uns irgendwelche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Macht es einen Unterschied, ob sie Teilzeit während der Elternzeit oder Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen beantragt?
Meine Frau möchte um jeden Preis wieder an ihre bisherige Schule und daher eigentlich kein großes Fass aufmachen. Sie befürchtet, dann eben woanders eingesetzt zu werden, ohne dann zeitnah oder überhaupt wieder zurück zu dürfen.
Habt ihr Tipps für uns?
LG
Peffy