Autor Thema: [NW] Wiedereintritt nach oder während der Elternzeit in Teilzeit  (Read 2481 times)

Peffy

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Hallo zusammen!

Meine Frau (verbeamtete Lehrerin in NRW) und ich haben im letzten Jahr Zwillinge bekommen. Die Kinder wurden im April geboren, da sich der Mutterschutz aber durch eine Frühgeburt lange hinauszog, endet ihr Elterngeldanspruch nicht im April nächsten Jahres, sondern bereits im Dezember dieses Jahres. Elternzeit hatten wir sicherheitshalber 3 Jahre beantragt für sie.

Meine Frau hat nun beim Schulamt angerufen, um Bescheid zu geben, dass sie gerne ab Dezember wieder arbeiten möchte, in Teilzeit.
Die Dame vom Schulamt hat dann gefragt, ob sie in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchte, oder ihre Elternzeit vorzeitig beenden möchte.
Als sie erklärte, dass sie in Teilzeit arbeiten möchte, hat die Dame ihr gesagt, dass dies nicht möglich sei, weil aktuell jemand als Elternzeitvertretung auf ihrer Stelle sitzt. Frühester Wiedereinstieg wäre der 01.02..

Ist das so rechtens? Gibt es für uns irgendwelche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Macht es einen Unterschied, ob sie Teilzeit während der Elternzeit oder Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen beantragt?

Meine Frau möchte um jeden Preis wieder an ihre bisherige Schule und daher eigentlich kein großes Fass aufmachen. Sie befürchtet, dann eben woanders eingesetzt zu werden, ohne dann zeitnah oder überhaupt wieder zurück zu dürfen.

Habt ihr Tipps für uns?

LG
Peffy

Archivsekretärin

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So weit ich weiß, muss die Stelle nur gleichwertig sein.
Unsere Sekretärin war vor ihrer Schwangerschaft im Vorzimmer des Präsidenten, nach der Elternzeit wurde sie Vorzimmerkraft "nur" noch des Abteilungsleiters. Aber eben gleich bezahlt.

clarion

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M.W. können Lehrer Elternzeit immer nur zu den Schulhalbjahren beenden. Was ja stundenplantechnisch irgendwie auch Sinn macht. Sind die zwei Monate denn irgendwie problematisch für Euch?

sapere aude

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Elterngeld beginnt immer mit der Geburt zu laufen; Mutterschutzzeit nach der Geburt, während der Beamtinnen "normale" Bezüge erhalten, wird angerechnet. Mir ist unklar, wie die Elterngeldzeit Deiner Frau verkürzt wurde.
Elternzeit in Teilzeit und Teilzeit aus sonstigen Gründen macht nach meinem Kenntnisstand bei Beamtinnen keinen Unterschied; ggf. gibt es in Elternzeit noch einen Zuschuss zur PKV.

Seml

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M.W. können Lehrer Elternzeit immer nur zu den Schulhalbjahren beenden. Was ja stundenplantechnisch irgendwie auch Sinn macht. Sind die zwei Monate denn irgendwie problematisch für Euch?
Eine solche Benachteiligung einer einzelnen Berufsgruppe dürfte vor keinem Gericht Bestand haben. Kenne mehrere Fälle von Elternzeit bei Lehrkräften, keine einzige davon war an den Beginn oder das Ende von Schulhalbjahren gebunden.

calmac

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Naja, es hängt davon ab, wie die Sache ausgelegt wurde.

Es gibt die Möglichkeit, sich selbst in der Elternzeit vertreten zu können. Wenn diese Stunden schon vollumfänglich vertreten sind, dann geht es nicht.

Wenn sie allerdings die Elternzeit frühzeitig abbrechen würde, dann müßte die Vertretungskraft gehen.

Vielleicht ist das eben so gemeint.


Peffy

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@sapere aude:
"Mir ist unklar, wie die Elterngeldzeit Deiner Frau verkürzt wurde."

-> Es gibt entweder Elterngeld für 12 Monate oder Elterngeld Plus für 24 Monate bei halbem Elterngeld-Satz. Sie hat letzteres gewählt. Der Mutterschutz wird dabei aber als Basis-Elterngeld-Monate angerechnet, sodass die Zahlungen statt nach 24 Monaten bereits nach 18 Monaten auslaufen.

@Seml
Es gibt sehr wohl Regelungen zu den Ferien und Ende der Elternzeit. Damit soll vermieden werden, dass Lehrer bewusst ihre Elternzeit verkürzen und damit pünktlich zum Beginn der Ferien wieder einsteigen. Das ist aber hier nicht der Fall.

@calmac: Wenn sie die Elternzeit frühzeitig abbrechen würde, müsste die Vertretungskraft vielleicht gehen, aber meine Frau müsste auch wieder mit 100% einsteigen, oder?



Die zwei Monate sind natürlich finanziell nicht der Hit, treiben uns allerdings auch nicht in den Ruin.

Ich habe mittlerweile recherchiert und herausgefunden, dass Teilzeit aus familiären Gründen (also Abbruch Elternzeit und dann Teilzeit beantragen) wohl mit einer Vorlauffrist von 6 Monaten beantragt werden muss. Das ist dann damit schon raus.


Seml

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@Seml
Es gibt sehr wohl Regelungen zu den Ferien und Ende der Elternzeit. Damit soll vermieden werden, dass Lehrer bewusst ihre Elternzeit verkürzen und damit pünktlich zum Beginn der Ferien wieder einsteigen. Das ist aber hier nicht der Fall.

Stimmt, es gibt einige Länder mit entsprechenden Bestimmungen, aber das was clarion schrieb wäre nochmal eine Nummer krasser gewesen, als die in einigen Ländern geltenden Verbote zum bewussten Aussparen von Ferien bei der Elternzeit. Zum anderen wird aber tatsächlich auch gegen  eben jene Regelungen zum Aussparen der Ferien erfolgreich vorgegangen, weil damit eben eine Berufsgruppe allen anderen gegenüber einseitig benachteiligt wird. Ist auch absolut folgerichtig, wenn man den Neidmodus beiseite lässt. Wo kämen wir da hin, dass ausgerechnet Lehrkräfte in der zeitlichen Entscheidung ihrer Elternzeit eingeschränkt werden. Ich finde es moralisch zwar auch nicht in Ordnung genau die Ferien auszusparen, aber ein Verbot ist IMHO halt nicht mit unseren Gesetzen vereinbar. Siehe z.B. hier: https://community.beck.de/2019/06/24/elternzeit-aussparung-der-ferien-durch-lehrer-zulaessig