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[NW] Wiedereintritt nach oder während der Elternzeit in Teilzeit

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Peffy:
Hallo zusammen!

Meine Frau (verbeamtete Lehrerin in NRW) und ich haben im letzten Jahr Zwillinge bekommen. Die Kinder wurden im April geboren, da sich der Mutterschutz aber durch eine Frühgeburt lange hinauszog, endet ihr Elterngeldanspruch nicht im April nächsten Jahres, sondern bereits im Dezember dieses Jahres. Elternzeit hatten wir sicherheitshalber 3 Jahre beantragt für sie.

Meine Frau hat nun beim Schulamt angerufen, um Bescheid zu geben, dass sie gerne ab Dezember wieder arbeiten möchte, in Teilzeit.
Die Dame vom Schulamt hat dann gefragt, ob sie in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchte, oder ihre Elternzeit vorzeitig beenden möchte.
Als sie erklärte, dass sie in Teilzeit arbeiten möchte, hat die Dame ihr gesagt, dass dies nicht möglich sei, weil aktuell jemand als Elternzeitvertretung auf ihrer Stelle sitzt. Frühester Wiedereinstieg wäre der 01.02..

Ist das so rechtens? Gibt es für uns irgendwelche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Macht es einen Unterschied, ob sie Teilzeit während der Elternzeit oder Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen beantragt?

Meine Frau möchte um jeden Preis wieder an ihre bisherige Schule und daher eigentlich kein großes Fass aufmachen. Sie befürchtet, dann eben woanders eingesetzt zu werden, ohne dann zeitnah oder überhaupt wieder zurück zu dürfen.

Habt ihr Tipps für uns?

LG
Peffy

Archivsekretärin:
So weit ich weiß, muss die Stelle nur gleichwertig sein.
Unsere Sekretärin war vor ihrer Schwangerschaft im Vorzimmer des Präsidenten, nach der Elternzeit wurde sie Vorzimmerkraft "nur" noch des Abteilungsleiters. Aber eben gleich bezahlt.

clarion:
M.W. können Lehrer Elternzeit immer nur zu den Schulhalbjahren beenden. Was ja stundenplantechnisch irgendwie auch Sinn macht. Sind die zwei Monate denn irgendwie problematisch für Euch?

sapere aude:
Elterngeld beginnt immer mit der Geburt zu laufen; Mutterschutzzeit nach der Geburt, während der Beamtinnen "normale" Bezüge erhalten, wird angerechnet. Mir ist unklar, wie die Elterngeldzeit Deiner Frau verkürzt wurde.
Elternzeit in Teilzeit und Teilzeit aus sonstigen Gründen macht nach meinem Kenntnisstand bei Beamtinnen keinen Unterschied; ggf. gibt es in Elternzeit noch einen Zuschuss zur PKV.

Seml:

--- Zitat von: clarion am 02.08.2022 16:52 ---M.W. können Lehrer Elternzeit immer nur zu den Schulhalbjahren beenden. Was ja stundenplantechnisch irgendwie auch Sinn macht. Sind die zwei Monate denn irgendwie problematisch für Euch?

--- End quote ---
Eine solche Benachteiligung einer einzelnen Berufsgruppe dürfte vor keinem Gericht Bestand haben. Kenne mehrere Fälle von Elternzeit bei Lehrkräften, keine einzige davon war an den Beginn oder das Ende von Schulhalbjahren gebunden.

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