Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NW] Wiedereintritt nach oder während der Elternzeit in Teilzeit
calmac:
Naja, es hängt davon ab, wie die Sache ausgelegt wurde.
Es gibt die Möglichkeit, sich selbst in der Elternzeit vertreten zu können. Wenn diese Stunden schon vollumfänglich vertreten sind, dann geht es nicht.
Wenn sie allerdings die Elternzeit frühzeitig abbrechen würde, dann müßte die Vertretungskraft gehen.
Vielleicht ist das eben so gemeint.
Peffy:
@sapere aude:
"Mir ist unklar, wie die Elterngeldzeit Deiner Frau verkürzt wurde."
-> Es gibt entweder Elterngeld für 12 Monate oder Elterngeld Plus für 24 Monate bei halbem Elterngeld-Satz. Sie hat letzteres gewählt. Der Mutterschutz wird dabei aber als Basis-Elterngeld-Monate angerechnet, sodass die Zahlungen statt nach 24 Monaten bereits nach 18 Monaten auslaufen.
@Seml
Es gibt sehr wohl Regelungen zu den Ferien und Ende der Elternzeit. Damit soll vermieden werden, dass Lehrer bewusst ihre Elternzeit verkürzen und damit pünktlich zum Beginn der Ferien wieder einsteigen. Das ist aber hier nicht der Fall.
@calmac: Wenn sie die Elternzeit frühzeitig abbrechen würde, müsste die Vertretungskraft vielleicht gehen, aber meine Frau müsste auch wieder mit 100% einsteigen, oder?
Die zwei Monate sind natürlich finanziell nicht der Hit, treiben uns allerdings auch nicht in den Ruin.
Ich habe mittlerweile recherchiert und herausgefunden, dass Teilzeit aus familiären Gründen (also Abbruch Elternzeit und dann Teilzeit beantragen) wohl mit einer Vorlauffrist von 6 Monaten beantragt werden muss. Das ist dann damit schon raus.
Seml:
--- Zitat von: Peffy am 03.08.2022 07:52 ---@Seml
Es gibt sehr wohl Regelungen zu den Ferien und Ende der Elternzeit. Damit soll vermieden werden, dass Lehrer bewusst ihre Elternzeit verkürzen und damit pünktlich zum Beginn der Ferien wieder einsteigen. Das ist aber hier nicht der Fall.
--- End quote ---
Stimmt, es gibt einige Länder mit entsprechenden Bestimmungen, aber das was clarion schrieb wäre nochmal eine Nummer krasser gewesen, als die in einigen Ländern geltenden Verbote zum bewussten Aussparen von Ferien bei der Elternzeit. Zum anderen wird aber tatsächlich auch gegen eben jene Regelungen zum Aussparen der Ferien erfolgreich vorgegangen, weil damit eben eine Berufsgruppe allen anderen gegenüber einseitig benachteiligt wird. Ist auch absolut folgerichtig, wenn man den Neidmodus beiseite lässt. Wo kämen wir da hin, dass ausgerechnet Lehrkräfte in der zeitlichen Entscheidung ihrer Elternzeit eingeschränkt werden. Ich finde es moralisch zwar auch nicht in Ordnung genau die Ferien auszusparen, aber ein Verbot ist IMHO halt nicht mit unseren Gesetzen vereinbar. Siehe z.B. hier: https://community.beck.de/2019/06/24/elternzeit-aussparung-der-ferien-durch-lehrer-zulaessig
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