Achte aber darauf, dass die eigentliche Elternzeit mit Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses erst 8 Wochen (!!!) nach Geburt in dem Sinne beginnt. Während der Mutterschutzfristen erhält man 8 Wochen nach Geburt (oder 12 bei Mehrlingsgeburten sowie zusätzlich die Zeit bei vorzeitigen Geburten) alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag: Urlaub, Anspruch Jahressonderzahlung, Anspruch auf Leistungsentgelt, Stufen laufen weiter, Lohn bzw. Krankengeld über die Krankenkasse.
Erst dann beginnt die "offizielle" Elternzeit und der Bezug von Elterngeld. Jedoch wird die Elternzeit sowie das Elterngeld mit der Mutterschutzfrist verrechnet, weswegen es de facto nur 10 Monate Elternzeit und Elterngeld sind, auch wenn man beispielsweise 12 Monate nach Geburt nicht in den Dienst eintritt.
EDIT: Du scheinst männlich zu sein. Daher sind meine Ausführungen nicht relevant für dich. Jedoch für deine Partnerin.