Autor Thema: Stufenaufstieg + Elternzeit  (Read 1765 times)

KleinerKnecht85

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Stufenaufstieg + Elternzeit
« am: 03.08.2022 09:58 »
Hallo liebes Forum,

hätte eine kurze Frage zur Verschiebung des Stufenaufstieges aufgrund von Elternzeitmonaten.

Zum 01.09.2022 würde ich eigentlich einen Stufenaufstieg machen. Das Personalamt hat mir nun allerdings mitgeteilt, dass mein Aufstieg erst zum 01.11.2022 umgesetzt wird, da ich in 2018 2 Elternzeitmonate in Anspruch genommen habe. Die Elternzeit wurde vom 22.04.2018 - 21.05.2018 und vom 22.11.2018 - 21.12.2018 genommen.

Ist die Verschiebung des Stufenaufstieges korrekt? Ich dachte, dass dies nur für "Volle" Monate eintritt, sprich z.B. vom 01. - 31. eines Monats.

Danke für die Antworten.



Isie

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Antw:Stufenaufstieg + Elternzeit
« Antwort #1 am: 03.08.2022 10:07 »
Die Verschiebung ist korrekt. Es muss sich nicht um volle Monate handeln. Die Stufenlaufzeit wird mit Beginn der Elternzeit angehalten und läuft erst mit der Arbeitsaufnahme weiter.

RheinPirat

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Antw:Stufenaufstieg + Elternzeit
« Antwort #2 am: 04.08.2022 10:41 »
Achte aber darauf, dass die eigentliche Elternzeit mit Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses erst 8 Wochen (!!!) nach Geburt in dem Sinne beginnt. Während der Mutterschutzfristen erhält man 8 Wochen nach Geburt (oder 12 bei Mehrlingsgeburten sowie zusätzlich die Zeit bei vorzeitigen Geburten) alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag: Urlaub, Anspruch Jahressonderzahlung, Anspruch auf Leistungsentgelt, Stufen laufen weiter, Lohn bzw. Krankengeld über die Krankenkasse.

Erst dann beginnt die "offizielle" Elternzeit und der Bezug von Elterngeld. Jedoch wird die Elternzeit sowie das Elterngeld mit der Mutterschutzfrist verrechnet, weswegen es de facto nur 10 Monate Elternzeit und Elterngeld sind, auch wenn man beispielsweise 12 Monate nach Geburt nicht in den Dienst eintritt.

EDIT: Du scheinst männlich zu sein. Daher sind meine Ausführungen nicht relevant für dich. Jedoch für deine Partnerin.