Hallo ,
meine Frage lautet:
Ich bin zum 01.06.22 vom Bund (EG 6 Stufe 5) zur Kommune (EG gewechselt. Mir wurde nun gesagt das ich in die Stufe 1 muss da ich höhergruppiert wurde und meine vorherige Zeit deshalb nicht zählt. Ist dies korrekt?
ganz liebe Grüße
DGruener
Ja aber die Aussage ist nicht korrekt, da du ja nicht höhergruppiert wurdest, denn du wechselst ja den AG.
Was die damit sagen wollen, ist, das du offensichtlich keine einschlägige Berufserfahrung für die EG8 Tätigkeiten hast (Die erwirbt man idR nicht in niedrigwertigen Tätigkeiten).
Hättest du sie, dann wäre Stufe 3 korrekt.
Der AG könnte aber, wenn er wollte und du es vor Vertragsabschluss einforderst dir förderliche Zeiten anerkenne. Da ist dann zwischen Stufe 2 und Stufe 6 alles denkbar.