Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel von Bund zu Kommune welche Stufe
DGruener:
Hallo :),
meine Frage lautet:
Ich bin zum 01.06.22 vom Bund (EG 6 Stufe 5) zur Kommune (EG 8) gewechselt. Mir wurde nun gesagt das ich in die Stufe 1 muss da ich höhergruppiert wurde und meine vorherige Zeit deshalb nicht zählt. Ist dies korrekt?
ganz liebe Grüße
DGruener
MoinMoin:
--- Zitat von: DGruener am 03.08.2022 13:27 ---Hallo :),
meine Frage lautet:
Ich bin zum 01.06.22 vom Bund (EG 6 Stufe 5) zur Kommune (EG 8) gewechselt. Mir wurde nun gesagt das ich in die Stufe 1 muss da ich höhergruppiert wurde und meine vorherige Zeit deshalb nicht zählt. Ist dies korrekt?
ganz liebe Grüße
DGruener
--- End quote ---
Ja aber die Aussage ist nicht korrekt, da du ja nicht höhergruppiert wurdest, denn du wechselst ja den AG.
Was die damit sagen wollen, ist, das du offensichtlich keine einschlägige Berufserfahrung für die EG8 Tätigkeiten hast (Die erwirbt man idR nicht in niedrigwertigen Tätigkeiten).
Hättest du sie, dann wäre Stufe 3 korrekt.
Der AG könnte aber, wenn er wollte und du es vor Vertragsabschluss einforderst dir förderliche Zeiten anerkenne. Da ist dann zwischen Stufe 2 und Stufe 6 alles denkbar.
JesuisSVA:
Eine Höhergruppierung kann nur beim selben Arbeitgeber erfolgen. Korrekt ist aber, daß in Ermangelung einschlägiger Berufserfahrung mutmaßlich nur Anspruch auf Stufe 1 besteht. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten war tariflich auch nur bis zur Stellenbesetzung möglich.
Isie:
Ja. Wenn du neu eingestellt wirst, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob du einschlägige Berufserfahrung hast. Diese muss so beschaffen sein, dass du die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert beim neuen Arbeitgeber ausübst. Das wurde offensichtlich verneint. Also ist Stufe 1 richtig. Du hättest allerdings vor Abschluss des Arbeitsvertrages versuchen können, deine bisherige Tätigkeit als förderlich anerkennen zu lassen und damit eine höhere Stufe auszuhandeln.
DGruener:
Seit beginn des Vertrages bitte ich um Stufenprüfung.
Ich dachte das es sich ebenfalls um den TVöD handelt das man mit +- NUll am Ende rausgehen kann.
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