Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wie definiert sich "einschlägig"/ Voraussetzungen für IT-Zuschlag?
neuneu1:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 13:05 ---
Oder eben eine Zulage nach 16.6 zur Kompensation.
der 16.6 ist eine widerruflich Zulage, die jederzeit gewährt werden kann, also JA, das geht noch.
--- End quote ---
Kann das denn die Personalerin noch so entscheiden? Oder geht das nur noch über den Vorgesetzten?
neuneu1:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 15:02 ---Du meinst über die Beurteilung darüber, ob deine Ausbildung einschlägig für deine konkret auszuübenden Tätigkeiten ist?
Ohne deine auszuübenden Tätigkeiten zu kennen, kann hier keiner danach suchen, was sich ähneln könnte.
--- End quote ---
Ja, richtig. Nur dürfte die Veröffentlichung hier, ziemlich gute Rückschlüsse auf Behörde, Arbeitsbereich etc. ermöglichen.
Ich könnte die TD per privater Nachricht zukommen lassen.
MoinMoin:
--- Zitat von: neuneu1 am 05.08.2022 15:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 15:02 ---Du meinst über die Beurteilung darüber, ob deine Ausbildung einschlägig für deine konkret auszuübenden Tätigkeiten ist?
Ohne deine auszuübenden Tätigkeiten zu kennen, kann hier keiner danach suchen, was sich ähneln könnte.
--- End quote ---
Ja, richtig. Nur dürfte die Veröffentlichung hier, ziemlich gute Rückschlüsse auf Behörde, Arbeitsbereich etc. ermöglichen.
Ich könnte die TD per privater Nachricht zukommen lassen.
--- End quote ---
Dann würde ich an deiner Stelle jesuisSVA fragen, ob er/sie/es da eine Blick drauf werfen kann.
Ich bin dafür nicht kompetent genug.
neuneu1:
Wenn er dazu bereit wäre, gerne :)
und bzgl. der Personalerin und dem IT-Zuschlag, ob sie das einfach noch so entscheiden kann?
MoinMoin:
--- Zitat von: neuneu1 am 05.08.2022 15:06 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 13:05 ---
Oder eben eine Zulage nach 16.6 zur Kompensation.
der 16.6 ist eine widerruflich Zulage, die jederzeit gewährt werden kann, also JA, das geht noch.
--- End quote ---
Kann das denn die Personalerin noch so entscheiden? Oder geht das nur noch über den Vorgesetzten?
--- End quote ---
Kommt drauf an wie der AG das intern regelt.
Also meistens läuft es so (bei Bindung von qual. personal), dass der Vorgesetze darlegt, dass er eine entsprechende Zulage für notwendig erachtet, sprich er stellt da, warum du zu binden bist:
a) in dem dich übern Klee lobt
b) darstellt, dass er Sorge hat, dass man abwandert
danach kommt bei einigen Behörden der Wunsch für einen Nachweis (Damit der Personaler es dokumentieren kann):
a) dass du dich woandershin bewirbst (also Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorlegen)
oder b) Nachweis das du ein Arbeitsangebot woanders hast
und wenn die total besoffen sind, dann c) vorlegen des AVs inkl. Bezahlung.
Von sich aus wird ein Personaler das nicht machen, denn die sind ja reine Personal(sach)verwalter und nicht im Personalmangement tätig. 8)
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