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Wie definiert sich "einschlägig"/ Voraussetzungen für IT-Zuschlag?

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neuneu1:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 14:05 ---@neuneu1

Ja auch der PR kann da manchmal vermitteln.
Und ja im öD gibt es wie überall Tarifverträge, die alles regeln.
Nur im öD wie überall gibt es halt nicht immer Menschen die diese Regel verstanden haben oder korrekt anwenden.

Das was da gemacht in deinem Fall wird ist so wie es aussieht guddel muddel.
Wegen Ausbildung die Aufgaben ändern? und wer macht dann die Aufgaben, die dann von niemanden gemacht werden und woher kommen die Aufgaben die du plötzlich zusätzlich machen sollst....

Eine Möglichkeit für dich wäre natürlich, erstmal dort ankommen, sich den laden anschauen, deine Unmut über die monetäre Situation kundtun.
Wenn du dann dort als wertvolles Mitglied angesehen wirst, dann werden da evtl. Tätigkeitsänderungen zu anderen EGs führen.

oder du findest einen anderen AG.

--- End quote ---

Die Tätigkeitsdarstellung ist die gleiche geblieben, nur der prozentuale Anteil hat sich verändert.
Wir sind ein kleiner Arbeitsbereich, indem alle die gleichen Aufgaben haben bzw. die TD's gleich sind.

Ich werde einfach den Personalrat kontaktieren und schauen, was sich ergeben kann. Vielleicht auch noch Verdi.

Es ist ja eine Tätigkeit die ich ausüben möchte, empfinde jedoch die niedrigere Eingruppierung und auch die fehlende IT-Zulage mittelfristig als mögliche Motivationsbremse.

--- Zitat von: JesuisSVA am 05.08.2022 13:56 ---Ob die Betrachtung oberflächlich oder nicht zielführend ist, kann dahinstehen. Rechtlich ist es so, dass explizit genannte Beispiele den unverfälschten Willen der Tarifpartner darstellen und somit unmittelbar ohne weitere Betrachtung Wirkung entfalten.

--- End quote ---

Gibt es dazu bereits Gerichtsurteile? Insbesondere welche, die meinem Fall ähneln?

JesuisSVA:
Was heisst bereits? Zur Wirkung von Beispielen in Tarifverträgen gibt es eine seit mindestens 1969 bestehende stehende Rechtsprechung des BAG.

neuneu1:

--- Zitat von: JesuisSVA am 05.08.2022 14:24 ---Was heisst bereits? Zur Wirkung von Beispielen in Tarifverträgen gibt es eine seit mindestens 1969 bestehende stehende Rechtsprechung des BAG.

--- End quote ---

Ja, generell. Aber zu meinem konkreten Fall?

JesuisSVA:
In Deinem konkreten Fall ist doch überhaupt kein tarifliches Beispiel erfüllt.

MoinMoin:

--- Zitat von: neuneu1 am 05.08.2022 14:23 ---Die Tätigkeitsdarstellung ist die gleiche geblieben, nur der prozentuale Anteil hat sich verändert.
Wir sind ein kleiner Arbeitsbereich, indem alle die gleichen Aufgaben haben bzw. die TD's gleich sind.

--- End quote ---
Na, dann solltest du auch schön Buch führen, dass du diese Zeitanteile einhälst  ;D
Davon ab: Wie schon geschrieben, wenn es sich tatsächlich so wie von mir beschrieben verhält, würdest du nochmal eine EG runterfallen.
Frage da mal nach, warum plötzlich deine Zeitanteile sich ändern solle!

--- Zitat ---Gibt es dazu bereits Gerichtsurteile? Insbesondere welche, die meinem Fall ähneln?

--- End quote ---
Du meinst über die Beurteilung darüber, ob deine Ausbildung einschlägig für deine konkret auszuübenden Tätigkeiten ist?
Ohne deine auszuübenden Tätigkeiten zu kennen, kann hier keiner danach suchen, was sich ähneln könnte.

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