Autor Thema: Wie definiert sich "einschlägig"/ Voraussetzungen für IT-Zuschlag?  (Read 11783 times)

neuneu1

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Hallo,
2 Anliegen:
1. ich habe mich auf eine Stelle beworben, die gemäß Teil III Abschnitt 24 EntgO Bund nach Entgeltordnung 11 bewertet wird.

Jedoch wurde ich mit dem Verweis auf mein nicht einschlägiges Studium in E10 eingestuft und meine TB entsprechend angepasst.
Leider erfuhr ich erst 10 Tage vor dem Dienstantritt davon. Ich hatte bereits meine alte Tätigkeit gekündigt und war im Umzug (Wohnortwechsel von mehreren 100km). Ich sagte deshalb trotzdem zu.

Ich habe BWL studiert mit dem Studienschwerpunkt Wirtschaftsinformatik.
Ich persönlich halte das für Einschlägig.
Jedoch ist der Bereich Wirtschaftsinformatik nur ca.40% aller erbrachten Leistungen. Die zuständige Sachbearbeiterin im Personal wies mich darauf hin, dass ich hätte mindestens 50% für E11 vorweisen müsste und deshalb mein Studium nicht einschlägig ist.

Meine Frage ist, wie definiert sich ein einschlägiges Studium? Wo steht festgeschrieben, dass es 50%-Anteil sein müssen, damit das Studium einschlägig ist?

Laut eines Urteiles des BAG im Jahre 2002 gilt einschlägig, wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt werden um die entsprechende Tätigkeit auszuführen. Ist die nur bei 50% Informatik erfüllt?

2. In der Stellenbeschreibung wurde auch mit dem IT-Zuschlag geworben.

Mir wurde mitgeteilt, dass das geprüft wird, erhalten habe ich ihn jedoch nicht, ohne Begründung.
Leider fehlt mir hier eine Orientierung.
Die Ausführungen des BMI, die ich dazu fand, waren sehr dehnbar, sodass ich auch hier für mich eine "Eignung" sehe.

Vielleicht könnte mir jemand hierbei helfen Licht in den Tunnel zu bringen. Die Personalsachbearbeiter sind leider diesbezüglich nicht hilfreich.
Für mich ist das somit leider ein nicht so schöner Start im öffentlichen Dienst.

Vielen Dank

JesuisSVA

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Bei der einschlägigen Hochschulbildung handelt es sich um eine solche, die bezogen auf die konkrete auszuübende Tätigkeit die Kenntnisse vermittelt, diese sachgerecht ausüben zu können, wobei aufgrund der Beispielnennung für Teil III Abschnitt 24 EGO Bund ein Hochschulstudium der Informatik stets einschlägig ist. Du schreibst selbst, dass Dein Studium nur für 40% der auszuübenden Tätigkeit diese Voraussetzung erfüllt. Somit liegt kein einschlägiger Abschluss vor.

Die IT-Zulage ist eine außertarifliche Leistung. Der Arbeitgeber kann sie zahlen oder nicht zahlen wie er lustig ist. Ein Anspruch besteht nicht, es sei denn, Du hättest einen solchen vereinbart.

MoinMoin

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Jedoch wurde ich mit dem Verweis auf mein nicht einschlägiges Studium in E10 eingestuft und meine TB entsprechend angepasst.
Wieso wurden die TB angepasst?
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind deine auszuübenden Tätigkeiten die einer EG11, du wirst wegen fehlender Voraussetzung (einschlägige Hochschulbildung) in der Person aber in EG10 eingruppiert und für die Anerkennung als sonstiger Beschäftigter reicht es wohl auch nicht.
Zitat
Jedoch ist der Bereich Wirtschaftsinformatik nur ca.40% aller erbrachten Leistungen. Die zuständige Sachbearbeiterin im Personal wies mich darauf hin, dass ich hätte mindestens 50% für E11 vorweisen müsste und deshalb mein Studium nicht einschlägig ist.
Also 40% des Studiums ist der Wirtschaftsinformatik gewidmet und 60% reines BWL?
Dann ist zu prüfen, ob deine spezifische Hochschulbildung eine ist, die Kenntnisse vermittelt, die bezogen auf die konkrete auszuübende Tätigkeit für die sachgerechte Ausübung notwendig sind.

Oder so wie SVA schrieb: für 40% deiner auszuübenden Tätigkeiten ist Wirtschaftsinformatik notwendig?
Dann müsste man wissen, was denn die restlichen 60% der Tätigkeiten für Voraussetzungen haben.
Zitat
2. In der Stellenbeschreibung wurde auch mit dem IT-Zuschlag geworben.

Mir wurde mitgeteilt, dass das geprüft wird, erhalten habe ich ihn jedoch nicht, ohne Begründung.
Leider fehlt mir hier eine Orientierung.
Da muss man immer wieder feststellen, dass man so etwas vor Unterschrift schriftlich im Vertrag oder im Anhang verbindlich klären muss.
Man ist nicht Bittsteller, sondern Vertragspartner!
Zitat
Die Personalsachbearbeiter sind leider diesbezüglich nicht hilfreich.
Das ist leider grundsätzlich der Fall, da sie a) ja im Sinne des AGs und nicht des ANs zu handeln haben und b) teilweise relativ ahnungslos sind, was tariflich machbar ist und öfters mal behaupten das gewisse Dinge nicht gehen würden, obwohl es nicht stimmt.

Zitat
Für mich ist das somit leider ein nicht so schöner Start im öffentlichen Dienst.
Mein Tipp:
Klare Forderungen bzgl. der gewünschten Bezahlung verkünden und klarstellen, dass ansonsten das Arbeitsverhältnis nicht von langer Dauer sein wird.
Wenn von Seiten der Personaler behauptet wird, dass mehr nicht ginge, kannst du auf uA auf  §16.6 verweisen, dass du zumindest diese Zulage haben willst, denn das geht immer.

Rumo1895

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Jedoch wurde ich mit dem Verweis auf mein nicht einschlägiges Studium in E10 eingestuft und meine TB entsprechend angepasst.
Leider erfuhr ich erst 10 Tage vor dem Dienstantritt davon. Ich hatte bereits meine alte Tätigkeit gekündigt und war im Umzug (Wohnortwechsel von mehreren 100km). Ich sagte deshalb trotzdem zu.

Stand deine Entgeltgruppe nicht in deinem Arbeitsvertrag oder hast du gekündigt bevor du den unterschrieben hattest ?

JesuisSVA

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Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat doch in fast allen Fällen, bei denen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur Anwendung kommen, eine lediglich deklaratorische Wirkung.

MoinMoin

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Nichtdeklaratorisch wäre so was?
Der AN hat Anspruch auf zu übertragende Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in die EG11 führen.

JesuisSVA

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Das wäre dann wohl normativ, aber selbst das wäre wohl nicht deutlich genug, um tatsächlich die erwünschte Eingruppierung festzuschreiben. Da müsste es „…die zu seiner Eingruppierung in EG11 führen“ heißen.

Rumo1895

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Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat doch in fast allen Fällen, bei denen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur Anwendung kommen, eine lediglich deklaratorische Wirkung.

Darf denn so eine deklaratorische Angabe völlig frei von einer arbeitgeberseitigen Prüfung nach den vertraglich vereinbarten geltenden Regelwerken getätigt werden ? Die genannte EG und Stufe sollte ja regelhaft im Vorfeld durch die Personalabteilung geprüft bzw. ermittelt worden sein ? Gut - das Thema mit dem Studium scheint ja etwas unklarer/spezieller zu sein.

JesuisSVA

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Die Arbeitsvertragsparteien geben bei der Deklaration der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ihre übereinstimmende Rechtsmeinung wieder. Diese kann falsch sein und wird es in vielen Fällen auch sein. Wie die Arbeitsvertragsparteien sich ihre gemeinsame Rechtsmeinung bilden, ist ihnen überlassen. Dem Arbeitgeber kommt hier keine andere oder weitgehendere Verpflichtung zu als dem Arbeitnehmer. Wohl kann diese Rechtsmeinung aber als Eingruppierungsmitteilung durch den Arbeitgeber gewertet werden, was bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage zu einer teilweisen Beweislastumkehr führte, wenn der Arbeitgeber zum Nachteil des Arbeitnehmers von ihr abweichen möchte, eine besondere Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ergibt sich daraus jedoch nicht.

neuneu1

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Bei der einschlägigen Hochschulbildung handelt es sich um eine solche, die bezogen auf die konkrete auszuübende Tätigkeit die Kenntnisse vermittelt, diese sachgerecht ausüben zu können, wobei aufgrund der Beispielnennung für Teil III Abschnitt 24 EGO Bund ein Hochschulstudium der Informatik stets einschlägig ist. Du schreibst selbst, dass Dein Studium nur für 40% der auszuübenden Tätigkeit diese Voraussetzung erfüllt. Somit liegt kein einschlägiger Abschluss vor.

Die IT-Zulage ist eine außertarifliche Leistung. Der Arbeitgeber kann sie zahlen oder nicht zahlen wie er lustig ist. Ein Anspruch besteht nicht, es sei denn, Du hättest einen solchen vereinbart.

So wurde mir das auch erklärt. Allerdings wer definiert einschlägig mit min. 50% der Studienleistung? BWL ist in der Tat grundsätzlich nicht einschlägig. Durch meinen Studienschwerpunkt Wirtschaftsinformatik wird dieses Studium einschlägig, m.E..

Ich sprach die Personalerin auf den IT-Zuschlag an und bekam als Antwort, das müsse gesondert geprüft werden, seitdem kam nichts mehr.

Zitat

Stand deine Entgeltgruppe nicht in deinem Arbeitsvertrag oder hast du gekündigt bevor du den unterschrieben hattest ?

Ich erhielt die "vorläufige" Zusage bereits im Mai. Den eigentlichen Vertrag unterschrieb ich eine Woche vor Arbeitsbeginn. Leider hat sich das sehr hinausgezögert. Natürlich hatte ich dann schon gekündigt und war umgezogen, weil es sich nur um eine Formsache handelte.
Eine Kollegin erging es vor einiger Zeit ähnlich, bereits zugesagt, umgezogen und dann kurz vor Dienstbeginn und Vertragsabschluss wurde ihr die niedrigere Eingruppierung mitgeteilt.
Warum wird sowas nicht zeitnah geprüft?

Wieso wurden die TB angepasst?
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind deine auszuübenden Tätigkeiten die einer EG11, du wirst wegen fehlender Voraussetzung (einschlägige Hochschulbildung) in der Person aber in EG10 eingruppiert und für die Anerkennung als sonstiger Beschäftigter reicht es wohl auch nicht.

Sorry, nicht TB, sondern TD. Die Tätigkeitsdarstellung wurde entsprechend meiner Eingruppierung angepasst. Es sind zwei Aufgabenbereiche, bei E11 ist das Verhältnis 55/45, bei E10 70/30.
Unterschrieben habe ich sie noch nicht, da sie mir immer noch nicht offiziell ausgehändigt wurde.

Zitat
Also 40% des Studiums ist der Wirtschaftsinformatik gewidmet und 60% reines BWL?
Dann ist zu prüfen, ob deine spezifische Hochschulbildung eine ist, die Kenntnisse vermittelt, die bezogen auf die konkrete auszuübende Tätigkeit für die sachgerechte Ausübung notwendig sind.

Mein Tätigkeitsfeld wurde zwar in den Bereich Teil III Abschnitt 24 eingestuft, aber wirkliche IT mache ich nicht. Keine Programmierung, Wartung, Administration etc.. Ich beschäftige mich mit IT-Themen und ihren Potenzialen in der Behörde.




Zitat
Das ist leider grundsätzlich der Fall, da sie a) ja im Sinne des AGs und nicht des ANs zu handeln haben und b) teilweise relativ ahnungslos sind, was tariflich machbar ist und öfters mal behaupten das gewisse Dinge nicht gehen würden, obwohl es nicht stimmt.

Wer wären alternative Ansprechpartner?

Zitat
Klare Forderungen bzgl. der gewünschten Bezahlung verkünden und klarstellen, dass ansonsten das Arbeitsverhältnis nicht von langer Dauer sein wird.
Wenn von Seiten der Personaler behauptet wird, dass mehr nicht ginge, kannst du auf uA auf  §16.6 verweisen, dass du zumindest diese Zulage haben willst, denn das geht immer.

Wäre das denn überhaupt noch möglich?

Die Arbeitsvertragsparteien geben bei der Deklaration der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ihre übereinstimmende Rechtsmeinung wieder. Diese kann falsch sein und wird es in vielen Fällen auch sein. Wie die Arbeitsvertragsparteien sich ihre gemeinsame Rechtsmeinung bilden, ist ihnen überlassen. Dem Arbeitgeber kommt hier keine andere oder weitgehendere Verpflichtung zu als dem Arbeitnehmer. Wohl kann diese Rechtsmeinung aber als Eingruppierungsmitteilung durch den Arbeitgeber gewertet werden, was bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage zu einer teilweisen Beweislastumkehr führte, wenn der Arbeitgeber zum Nachteil des Arbeitnehmers von ihr abweichen möchte, eine besondere Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ergibt sich daraus jedoch nicht.

Ich ging davon aus, dass ich nicht wirklich verhandeln konnte. Nicht nur der kurzfristige Zeitpunkt, sondern auch die mauernde Haltung der Personalerin, dass das nicht einschlägig ist und zum IT-Zuschlag kam nichts.
Vielmehr hatte ich den Eindruck, ich nehme das jetzt so an, oder das war es und mein nächster Gang wäre  der zum JobCenter gewesen.

MoinMoin

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Zitat
Die Tätigkeitsdarstellung wurde entsprechend meiner Eingruppierung angepasst.
Das ist fehlerhaft und unlogisch.

Man bekommt Tätigkeiten übertragen, diese werden bewertet und daraus ergibt sich die Eingruppierung der Tätigkeiten. Bei fehlenden Voraussetzungen in der Person kann es zu einer niedrigeren EG führen.
Thats All Folks

Was die machen ist: Wir wollen dir nur Tätigkeiten die zur EGx führen übertragen, also basteln wir uns die zu übertragenden Tätigkeiten und Zeitzuschnitte entsprechend zusammen.
Dann must du denen einfach mitteilen: Dass du erwartest, dass sie dir Tätigkeiten und Zeitanteile übertragen die zur gewünschten EGY führen.

Oder eben eine Zulage nach 16.6 zur Kompensation.
der 16.6 ist eine widerruflich Zulage, die jederzeit gewährt werden kann, also JA, das geht noch.

Zitat
Es sind zwei Aufgabenbereiche, bei E11 ist das Verhältnis 55/45, bei E10 70/30.
Was ist das für ein Quatsch?
Annahme: Vorher 55% EG10er Tätigkeiten und 45% "deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt"
Ergebnis: EG11 Fallgruppe 2 (mindestens zu einem Drittel bL)
Aber du wg. Studium nur EG10
Jetzt: 70/30 Also EG10 (nicht mindest ein Drittel bL) , dann du immer noch eine EG weniger, also dann 9c!!

Oder wie darf man das verstehen?


Zitat
Den eigentlichen Vertrag unterschrieb ich eine Woche vor Arbeitsbeginn. Leider hat sich das sehr hinausgezögert. Natürlich hatte ich dann schon gekündigt und war umgezogen, weil es sich nur um eine Formsache handelte.
Wie du leider sehen musst, eben nicht.
Du hättest bei denen den Druck erhöhen können, in dem du ihnen mitteilst, dass du natürlich erst kündigst, wenn du weißt was das Packet ist, welches für dich geschnürt wird.

Zitat
Warum wird sowas nicht zeitnah geprüft?
Weil sie schlecht organisiert sind und damit durchkommen. Du bist ja leider ein entsprechendes Beispiel dafür, dass sie ja den Job besetzt bekommen, obwohl sie so einen scheiß mit dir (euch) machen.
Ansonsten: Du hättest bei denen den Druck erhöhen können, in dem du ihnen mitteilst, dass du natürlich erst kündigst, wenn du weißt was das Packet ist, welches für dich geschnürt wird.
und dann dementsprechend später erst zur Verfügung stehst.

Zitat
Mein Tätigkeitsfeld wurde zwar in den Bereich Teil III Abschnitt 24 eingestuft, aber wirkliche IT mache ich nicht. Keine Programmierung, Wartung, Administration etc.. Ich beschäftige mich mit IT-Themen und ihren Potenzialen in der Behörde.
Meines Wissens nach sind die einzelnen Arbeitsvorgänge einzuordnen.
Zitat
Wer wären alternative Ansprechpartner?
man kann dem AG klar mitteilen (also via Vorgesetzten z.B.) dass du unter falschen Voraussetzungen hergelockt wurdest und das du zweifelst unter diesen Bedingungen ein langfristiger Mitarbeiter zu werden.
Sollen die sich überlegen wie sie dich monetär dahin bringen wo du hinwillst.
Mittel und Weg haben sie. und wenn sie nicht wollen, solltest du dich entsprechend umorientieren.

Zitat
Ich ging davon aus, dass ich nicht wirklich verhandeln konnte. Nicht nur der kurzfristige Zeitpunkt, sondern auch die mauernde Haltung der Personalerin, dass das nicht einschlägig ist und zum IT-Zuschlag kam nichts.
Vielmehr hatte ich den Eindruck, ich nehme das jetzt so an, oder das war es und mein nächster Gang wäre  der zum JobCenter gewesen.
Naja, du hast dich selbst unter Druck durch die Kündigung gebracht und kannst jetzt ja munter aus einem AV heraus wieder anfangen zu suchen.

Parallel kannst du ja ein Gericht bemühen, dass es überprüft, ob die besagte Tätigkeiten(Arbeitsvorgänge) einschlägig sind.

Umgekehrt mal eine doofe Frage:
Wenn ich im Studium als Informatiker 10% Data Science gemacht habe und sonst Computer Grafik oder so.
Dann eine Stelle als Data Scientist antrete, ist mein Informatik Studium dann nicht mehr einschlägig?
Und keiner merkt es, weil alle sich nur hinter der Überschrift Informatiker ausruhen?


JesuisSVA

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Ein Hochschulstudium der Informatik ist für den hier diskutierten Teil der EGO stets einschlägig, weil es explizit als Beispiel genannt worden ist. Welche Inhalte dabei vermittelt werden, ist nicht zu betrachten.

neuneu1

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Das ist fehlerhaft und unlogisch.

Man bekommt Tätigkeiten übertragen, diese werden bewertet und daraus ergibt sich die Eingruppierung der Tätigkeiten. Bei fehlenden Voraussetzungen in der Person kann es zu einer niedrigeren EG führen.
Thats All Folks

Was die machen ist: Wir wollen dir nur Tätigkeiten die zur EGx führen übertragen, also basteln wir uns die zu übertragenden Tätigkeiten und Zeitzuschnitte entsprechend zusammen.
Dann must du denen einfach mitteilen: Dass du erwartest, dass sie dir Tätigkeiten und Zeitanteile übertragen die zur gewünschten EGY führen.

Oder eben eine Zulage nach 16.6 zur Kompensation.
der 16.6 ist eine widerruflich Zulage, die jederzeit gewährt werden kann, also JA, das geht noch.

Ich habe nur die E-Mail in der Ablage gefunden, dort steht, dass ich aufgrund meiner Ausbildung in E10 eingestuft werde und deshalb die TD leicht angepasst wird.

Ich bin neu im öffentlichen Dienst, ich kann es leider nicht selbst bewerten. Auch Anfragen bei KollegInnen führen oft zu Schulterzucken und Mutmaßungen.

Zitat
Was ist das für ein Quatsch?
Annahme: Vorher 55% EG10er Tätigkeiten und 45% "deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt"
Ergebnis: EG11 Fallgruppe 2 (mindestens zu einem Drittel bL)
Aber du wg. Studium nur EG10
Jetzt: 70/30 Also EG10 (nicht mindest ein Drittel bL) , dann du immer noch eine EG weniger, also dann 9c!!

Oder wie darf man das verstehen?

Ich kann es gar nicht nachvollziehen. Es ist für mich kein transparenter Prozess.


Zitat
Wie du leider sehen musst, eben nicht.
Du hättest bei denen den Druck erhöhen können, in dem du ihnen mitteilst, dass du natürlich erst kündigst, wenn du weißt was das Packet ist, welches für dich geschnürt wird.

Ich dachte immer, da das Öffentlicher Dienst und Tarif ist, gibt es klare und strikte Vorgaben, ohne größere Abweichungen. Ich ging nicht davon aus, dass ich derart in die Pfanne gehauen werde. Ich sah darin eine große Chance in einer beruflichen Neuorientierung und wollte entsprechend dann alles in wenigen Monaten vom Tisch haben.


Zitat
man kann dem AG klar mitteilen (also via Vorgesetzten z.B.) dass du unter falschen Voraussetzungen hergelockt wurdest und das du zweifelst unter diesen Bedingungen ein langfristiger Mitarbeiter zu werden.
Sollen die sich überlegen wie sie dich monetär dahin bringen wo du hinwillst.
Mittel und Weg haben sie. und wenn sie nicht wollen, solltest du dich entsprechend umorientieren.

Und das gleich zu beginn. Leider sind ja derzeit alle im Urlaub und krank. Wäre der Personalrat ein Ansprechpartner?

Zitat
Naja, du hast dich selbst unter Druck durch die Kündigung gebracht und kannst jetzt ja munter aus einem AV heraus wieder anfangen zu suchen.

Parallel kannst du ja ein Gericht bemühen, dass es überprüft, ob die besagte Tätigkeiten(Arbeitsvorgänge) einschlägig sind.

Ich fände es besser, wenn es vielleicht erstmal eine nicht-gerichtliche Möglichkeit gebe, das zu klären.


Ein Hochschulstudium der Informatik ist für den hier diskutierten Teil der EGO stets einschlägig, weil es explizit als Beispiel genannt worden ist. Welche Inhalte dabei vermittelt werden, ist nicht zu betrachten.

Das empfinde ich als ziemlich oberflächliche und nicht zielführende Betrachtung. Es ist ja nur ein Beispiel. In den Veröffentlichungen des BMI wird ja explizit daraufhin gewiesen, dass sich das im einzelnen ganz genau angeguckt werden sollte. Meine Personalerin hat nur Creditpoints gezählt.
Auch das Urteil des BAG 2002 zu "einschlägig" finde ich interessant, demnach gilt als einschlägig, wenn die Grundbasis stimmt, die m.E. sich nicht über 50% Creditpoints definiert.

JesuisSVA

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Ob die Betrachtung oberflächlich oder nicht zielführend ist, kann dahinstehen. Rechtlich ist es so, dass explizit genannte Beispiele den unverfälschten Willen der Tarifpartner darstellen und somit unmittelbar ohne weitere Betrachtung Wirkung entfalten.

MoinMoin

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@neuneu1

Ja auch der PR kann da manchmal vermitteln.
Und ja im öD gibt es wie überall Tarifverträge, die alles regeln.
Nur im öD wie überall gibt es halt nicht immer Menschen die diese Regel verstanden haben oder korrekt anwenden.

Das was da gemacht in deinem Fall wird ist so wie es aussieht guddel muddel.
Wegen Ausbildung die Aufgaben ändern? und wer macht dann die Aufgaben, die dann von niemanden gemacht werden und woher kommen die Aufgaben die du plötzlich zusätzlich machen sollst....

Eine Möglichkeit für dich wäre natürlich, erstmal dort ankommen, sich den laden anschauen, deine Unmut über die monetäre Situation kundtun.
Wenn du dann dort als wertvolles Mitglied angesehen wirst, dann werden da evtl. Tätigkeitsänderungen zu anderen EGs führen.

oder du findest einen anderen AG.