verbeamtung GD

Begonnen von Balmung, 05.08.2022 14:56

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Balmung

Hallo Zusammen,

mich würde folgender Fall interessiern.
Person A hat die Möglichkeit auf A10 Bund verbeamtet zu werden.

diese hat folgende Qualifikation:
Ausbildung Fachinformatiker für Systemintergration IHK
operativer Professional IHK
Master of Business Administration 60 ETC
10 Jahre Berufserfahrung
Derzeit E11/4 IT Position

Kann diese Person nach A10 Bund verbeamtet werden?

Liebe Grüße

Bastel

Ohne wissenschaftliches Studium schauts schlecht aus.

MoinMoin

Zitat von: Bastel in 05.08.2022 14:58
Ohne wissenschaftliches Studium schauts schlecht aus.
Ist für den gD ein wissenschaftliche Hochschulstudium notwendig?
Dachte das wär bei hD der Fall.

Asperatus

Ich verstehe die Frage nicht ganz: Wenn Person A die Möglichkeit hat, wieso dann die Frage, ob sie es kann?

Aber Bastel hat schon recht. Besoldungsgruppe A 10 ist gehobener Dienst. Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit voraus. Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben. (§ 20 BLV) Das dürfte beim MBA mit 60 ECTS-Punkten nicht der Fall sein. Die Befähigung kann auch durch einen fachspezifischen Vorbereitungsdienst erfolgen, der in der Regel ebenfalls als Bachelor-Studiengang ausgestaltet ist.

Für den höheren Dienst ist grundsätzlich ein Masterstudium erforderlich oder man hat die Befähigung zum Richteramt.

Balmung

Es besteht die Möglichkeit ein Antrag auf verbeamtung zu stellen und mich interessiert, ob Person A diese Qualifikationen hat, dass dies bewilligt wird.
Aber anscheinend scheitert es an der Regelstudienzeit  ::)

MoinMoin

Danke Asperatus, also:
gD Hochschulstudium
hD wissenschaftliches Hochschulstudium

Balmung

Habe ich denn nun Möglichkeiten die Vorausetzungen zu erfüllen?

xap

Ja, indem ein Vorbereitungsdienst oder ein Studium mit 300CP + hauptberufliche Tätigkeit absolviert wird. Steht doch da.

Und falls du wissen wolltest, ob dir die Laufbahnbefähigung mit dem oben geschilderten Sachstand zugesprochen werden kann: nein

Balmung

So richtig schlau werde ich aus den Antworten nicht warum 300CP?
Wie gesagt gehobener Dienst nicht höherer Dienst.
Kann man diesen vorbereitungs Dienst immer absolvieren oder welche Grundlage bedarf es dafür?
dachte immer das ein Master völlig ausreichend ist das man dafür x Zeit studieren muss wo ist denn hierbei der Sinn?
Ein wirklich seltsames Gesetz.... Wer macht denn mit einem Master noch ein Bachelor Studium?

xap

Ich meinte 180CP bzw. 210CP. Sorry. 300CP wäre B + M für die Laufbahnbefähigung hD. Mit deinem Werdegang erfüllt du jedoch weder für den gD noch den hD die Voraussetzungen zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung.

Balmung

Ok danke für die Antworten!
Dann halt E11 und gut.

Josh

Wo lässt sich denn dieser schnelle MBA ohne jegliche wissenschaftliche Vorbildung absolvieren?
Frage für einen Freund.

Ach ja, was sind 60 et cetera?


Asperatus

Zitat von: MoinMoin in 05.08.2022 15:17
Danke Asperatus, also:
gD Hochschulstudium
hD wissenschaftliches Hochschulstudium

Was soll ein Hochschulstudium von einem wissenschaftlichen Hochschulstudium unterscheiden?

Grundsätzlich gilt:
gD:
- Abitur + Laufbahnausbildung
- Bachelor + hauptberufliche Tätigkeit

hD:
- Bachelor + Master + Laufbahnausbildung
- Bachelor + Master + hauptberufliche Tätigkeit
- Befähigung zum Richteramt

Bastel

Zitat von: Balmung in 05.08.2022 15:44
So richtig schlau werde ich aus den Antworten nicht warum 300CP?
Wie gesagt gehobener Dienst nicht höherer Dienst.
Kann man diesen vorbereitungs Dienst immer absolvieren oder welche Grundlage bedarf es dafür?
dachte immer das ein Master völlig ausreichend ist das man dafür x Zeit studieren muss wo ist denn hierbei der Sinn?
Ein wirklich seltsames Gesetz.... Wer macht denn mit einem Master noch ein Bachelor Studium?

Das Gesetz macht schon Sinn. Man will eben nicht, das ein ,,Masterabsolvent" mit 60 ECTS (ohne BA Abschluss) in den gD oder hD kommt.