Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

verbeamtung GD

<< < (4/4)

MoinMoin:
Master of the Universe ist ja eben kein wiss. Studium
Und der Titel Master ist halt nicht geschützt, also muss man halt andere Kriterien finden.
Hat nicht jemand irgendwo geschrieben, das ein Bachelor Rosen verteilt und dadurch nicht automatisch gD befähigt ist?

mrfox:

--- Zitat von: Asperatus am 05.08.2022 16:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 15:17 ---Danke Asperatus, also:
gD Hochschulstudium
hD wissenschaftliches Hochschulstudium

--- End quote ---

Was soll ein Hochschulstudium von einem wissenschaftlichen Hochschulstudium unterscheiden?

Grundsätzlich gilt:
gD:
- Abitur + Laufbahnausbildung
- Bachelor + hauptberufliche Tätigkeit

hD:
- Bachelor + Master + Laufbahnausbildung
- Bachelor + Master + hauptberufliche Tätigkeit
- Befähigung zum Richteramt

--- End quote ---

Die Unterscheidung wurde im Tarifbereich so gemacht: "Hochschulstudium" (Bachelor mit Mindeststudiendauer) und "wissenschaftliches Hochschulstudium" (Bachelor + Master in Mindestdauer und nach Zugangsvoraussetzung).

Bastel:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 16:23 ---Master of the Universe ist ja eben kein wiss. Studium
Und der Titel Master ist halt nicht geschützt, also muss man halt andere Kriterien finden.
Hat nicht jemand irgendwo geschrieben, das ein Bachelor Rosen verteilt und dadurch nicht automatisch gD befähigt ist?

--- End quote ---

Bei Master of the Universe könnte man eine Ausnahme machen 8) ;D

Alphonso:
In Zeiten von Bachelor und Master ist der Begriff wissenschaftliches Hochschulstudium obsolet.

AM besten sind die Studiengänge einfach akkreditiert und decken inhaltlich die entsprechenden Anforderungen aus den jeweiligen Laufbahnverordnungen ab. Mehr braucht es nicht. Und diese Information kann man sich alle vorher besorgen.

Ein stink normaler akkreditierter Master an der FH kann also völlig für den hD ausreichen und hier spreche ich aus Erfahrung.

Opa:

--- Zitat von: Alphonso am 07.08.2022 17:23 ---In Zeiten von Bachelor und Master ist der Begriff wissenschaftliches Hochschulstudium obsolet.

AM besten sind die Studiengänge einfach akkreditiert und decken inhaltlich die entsprechenden Anforderungen aus den jeweiligen Laufbahnverordnungen ab. Mehr braucht es nicht. Und diese Information kann man sich alle vorher besorgen.

Ein stink normaler akkreditierter Master an der FH kann also völlig für den hD ausreichen und hier spreche ich aus Erfahrung.

--- End quote ---
So ähnlich ist es ja auch in §20 (gD) bzw. §21 (hD) BLV formuliert. In manchen Stellenausschreibungen wird dennoch gerne weiterhin der obsolete Begriff des „wissenschaftlichen Hochschulstudiums“ verwendet. Gut für Bewerber, die auf eine Konkurrentenklage abzielen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version