Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wann hat eine Höherstufung stattzufinden?
Isie:
Danke für die ausführliche Erklärung, Winni.
Der Zeitpunkt des Stufenaufstiegs ist davon abhängig, ob die normalen Stufenlaufzeiten gelten. Für Lehrkräfte gibt es Sonderregelungen in § 44 TV-L sowie im Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). Die Eingruppierung der Lehrkräfte richtet sich nach der Anlage zu diesem Tarifvertrag, der Entgeltordnung für Lehrkräfte. Beides findest du auf der Internetseite des MF unter https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/tarife/lehrer/lehrer-136131.html.
Zum Stufenaufstieg gibt es folgende Sonderregel in § 6 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 TV EntgO-L: "Für ab 1. August 2015 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften im Sinne von Abschnitt 2 Ziffer 1 der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L) beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 1 zwei Jahre und in Stufe 2 fünf Jahre."
Diese Sonderregel trifft aber nicht auf Lehrkräfte zu, die in Entgeltgruppe 10 eingruppiert sind, da diese nicht in Abschnitt 2 Ziffer 1 der Entgeltordnung für Lehrkräfte genannt sind. Das spricht dafür, dass für deine Frau die normale Stufenlaufzeit gilt, so dass sie seit April 2022 in Stufe 3 sein müsste. Ich kenne mich aber nicht gut genug mit dem TV EntgO-L und der Entgeltordnung für Lehrkräfte aus, um das mit Sicherheit sagen zu können.
tarifbeschäftigterlehrer:
nur kurz zum Verständnis:
Heißt das also, dass man quasi fünf Jahre in Stufe 2 bleibt, ehe man in Stufe 3 kommt?
Isie:
Ja, das ist richtig, trifft aber wie gesagt auf deine Frau vermutlich nicht zu, da sie in EG 10 eingruppiert ist.
Ist die Gehaltsmitteilung immer noch nicht da?
Winni:
--- Zitat von: Isie am 10.08.2022 16:29 ---Ja, das ist richtig, trifft aber wie gesagt auf deine Frau vermutlich nicht zu, da sie in EG 10 eingruppiert ist.
Ist die Gehaltsmitteilung immer noch nicht da?
--- End quote ---
Hallo,
die Gehaltsmitteilungen für Juni und Juli sind eingetroffen. Dort ist alles korrekt. Die für April und Mai sind allerdings in die Schule geschickt worden (Dienststelle). Die wird meine Frau erst gegen Ende der Sommerferien abholen können.
Isie:
Auf der Gehaltsmitteilung steht das "BDA". Damit ist der fiktive Beginn der Stufe 1 gemeint. Dort müsste 04.2019 stehen, wenn die normale Stufenlaufzeit gilt und wenn deine Frau ab der Höhergruppierung keine Unterbrechungszeiten hatte, die bei der Stufenlaufzeit nicht mitzählen.
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