Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wann hat eine Höherstufung stattzufinden?
Isie:
Ja, aber eine eindeutige Anweisung der Personalstelle in Bezug auf die Höhergruppierung stellt im allgemeinen für die Bezügestelle kein Problem bezüglich des nächsten Stufenaufstiegs dar.
Winni:
Moin,
das Schreiben zur Höhergruppierung trägt das Datum 13.07.2020 und weist eine Höhergruppierung mit Wirkung vom 07.04.2020 aus.
Das NLBV will jetzt die Gehaltsabrechnungen schicken. Wir werden die dann mal prüfen und gegenrechnen.
Vielen Dank schon mal an alle, die geantwortet haben.
Winni:
@ Isie:
Meiner Frau wurde keine höherwertige Tätigkeit übertragen. Das RLSB hat den Abschluss meiner Frau (Lehrkraft, Quereinsteigerin) nicht als Master eingestuft, da meine Frau diesen in Polen gemacht hat (Philosophische Fakultät, Germanistik an der Universität Stettin). Das war in Polen der normale Studiengang, um dort Deutsch im Gymnasium zu unterrichten. Es wäre für das RLSB ein Leichtes gewesen dies über die ZAB zu prüfen, da die ZAB eine Webseite pflegt, auf der man nachlesen kann welcher Abschluss an welcher Fakultät welcher Uni was wert ist. Leider ging das dann nur mit Anwalt, Schiedsgericht und Beurkundung der ZAB, also mit viel Druck.
Wenn in Behörden Menschen arbeiten, die nicht in der Lage sind solche Infos zu besorgen, dann ist das ein sehr bedenkliches Bild.
Isie:
Sowas in der Richtung dachte ich mir schon, denn eine Höhergrupierung einer Lehrkraft nach EG 10 kam mir sehr ungewöhnlich vor. Wie kommt das Höhergruppierungsdatum zustande?
Winni:
aaaallllsssooooo....
das ist ein wenig komplizierter. Meine Frau war von 2014 bis 2017 befristet an einer Berufsbildenden Schule als Deutschlehrkraft beschäftigt. Im ersten Jahr mit TV-L E9 Stf. 1 und im 2. und im 3. Jahr TV-L 12 Stf.2.
Von Sommer 2017 bis Sommer 2018 war sie Arbeitslos, bzw. bei einem privaten Bildungsträger.
Als sie dann in 08/2018 an einer Oberschule den Quereinstige angefangen hat, war sie die einzige im Kurs, die nach E9 Stf. 3 eingruppiert war. Alle anderen Quereinsteiger waren in E10 eingruppiert ( Stf. 1, 2 oder 3, je nach Vorerfahrung). und dann begann eben das hin und her zwischen Anwalt und dem RLSB, wie weiter ober in Kurzform beschrieben. Es war ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialgebiet Öffentlicher Dienst :D . Man gönnt sich ja sonst nichts.
Die Höhergruppierung erfolgte zum 07.04.2022, weil das das Ausstellungsdatum der ZAB-Beurkundung war.
Der Anwalt meinte, man könne dagegen auch noch vorgehen, weil der Magister-Abschluss = Master ja schon vorher existierte. Man müsse sich dann aber im Klaren sein, dass man sich durch mehrere Instanzen klagen muss. Wir haben dann auch wegen des geringen Streitwertes (ca. 3000 € netto) darauf verzichtet und es gut sein lassen.
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