Autor Thema: Stufeneinordnung bei neuem Arbeitsvertrag  (Read 1824 times)

tobias1995

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Stufeneinordnung bei neuem Arbeitsvertrag
« am: 06.08.2022 15:21 »
Guten Tag zusammen,

ich habe bereits mehrfach das Forum durchforstet, aber leider keinen vergleichbaren Fall finden können.

Bei mir stellt sich folgender Fall dar: Ich war bis vor zwei Jahren bereits für 5 1/2 Jahre in der Gleitzone im TVöD in E2 angestellt und entsprechend in den Stufen aufgestiegen. Anschließend war ich beim selben Arbeitgeber außerhalb des TVöD beschäftigt und trete nun (immer noch selber Arbeitgeber) ab Oktober ein neues Arbeitsverhältnis an, diesmal mit abgeschlossenem Studium in E10 (soweit auch korrekt). Allerdings bin ich in Stufe 1 eingeordnet worden und frage mich nun, inwieweit meine zuvor gesammelten Jahre in irgendeiner Form berücksichtigt werden müssten.

Kann mir hierzu jemand Auskunft geben? Im Tarifvertrag finde ich keine wirkliche Aussage zu einem solch gelagerten Fall - lediglich unmittelbar anschließende Arbeitsverhältnisse werden erwähnt.

Besten Dank vorab und ein schönes Wochenende!

JesuisSVA

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Antw:Stufeneinordnung bei neuem Arbeitsvertrag
« Antwort #1 am: 06.08.2022 15:36 »
Wie muss ich mir "beim selben Arbeitgeber außerhalb des TVöD beschäftigt" vorstellen? War der Geltungsbereich des TVÖD nicht errreicht oder liegt keine Tarifbindung vor?

tobias1995

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Antw:Stufeneinordnung bei neuem Arbeitsvertrag
« Antwort #2 am: 06.08.2022 15:41 »
Wie muss ich mir "beim selben Arbeitgeber außerhalb des TVöD beschäftigt" vorstellen? War der Geltungsbereich des TVÖD nicht errreicht oder liegt keine Tarifbindung vor?

Die Anstellung lief als dualer Student außerhalb des TVöD. Meine Tätigkeit im Arbeitsalltag entsprach aber quasi derer, die ich auch künftig ausführen werde.


JesuisSVA

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Antw:Stufeneinordnung bei neuem Arbeitsvertrag
« Antwort #3 am: 06.08.2022 16:01 »
Eine berufliche Tätigkeit im Status dualer Student ist kein Ausnahmetatbestand vom Geltungsbereich des TVÖD. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden? Wird das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen fortgeführt? Falls bei beidem ja: dann tritt einfach schnell für ein paar Monate einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften (am besten die mit den günstigsten Beiträgen und den günstigsten Kündigungsmöglichkeiten) bei und der TVÖD findet Anwendung auf das Arbeitsverhältnis. Du bist dann eingruppiert in was auch immer und dann ab Oktober in Stufe 2 höhergruppiert.