Autor Thema: Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit  (Read 1473 times)

FrauVonundZu

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Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit
« am: 08.08.2022 12:57 »
Hallo,

nach 18 Monaten Elternzeit starte ich im 01/2023 wieder in den Job. Ich arbeite in einer Klinik (TVÖD) im 2-Schichtsystem + Bereitschaft + Sonn- und Feiertag.
Aus persönlichen Gründen + fehlender Kinderbetreuung abends/nachts kann ich in meiner alten Abteilung nicht arbeiten. Der Antrag der Arbeitszeit auf 75% wurde genehmigt und eine 3 monatige Zusage für eine Kernarbeitszeit (8-14Uhr). lt AG ist eine Versetzung in eine andere Abteilung möglich, da es allerdings mein persönlicher Wunsch ist, müsste ich mit Herabstufung im Gehalt rechnen. Aktuell bin ich in der Gruppe 9a, eine neue Stelle würde mich in Gruppe 7 oder sogar nur Gruppe 6 bringen. Was natürlich finanziell ziemliche einbußen bedeuten würde.
Mit dem Betriebsrat stehe ich in Verbindung. Allerdings war bisher nur die Antwort : "Ich solle versuchen die Kernarbeitszeiten durchzusetzen!".

Ist eine solche Herabstufung rechtens? Kann ich mich rechtlich auf irgendwelche Klauseln berufen?

Kühlschrank

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Antw:Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit
« Antwort #1 am: 08.08.2022 13:04 »
Wirst Du denn in der anderen Abteilung andere Aufgaben wahrnehmen, die ggf. "nur" nach EG 6 oder 7 bewertet sind oder sollen die auszuübenden Tätigkeiten identisch bleiben?!

FrauVonundZu

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Antw:Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit
« Antwort #2 am: 08.08.2022 13:21 »
Nein identisch nicht. Mir ist auch klar das ich mit einer Versetzung von der Gruppe 9 verabschieden kann. Aktuell ist es so das ich mich selbst um eine Stelle kümmern müsste bzw. müsste ich mich auf offene Stellen regulär bewerben. Die aktuellen Ausschreibungen sind eben nur in Gruppe 6/7.

MoinMoin

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Antw:Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit
« Antwort #3 am: 08.08.2022 13:32 »
Ist eine solche Herabstufung rechtens?
Nur einvernehmlich ist ein Änderung der auszuübenden Tätigkeiten die zu einer Höher/Herabgruppierung führen möglich.
Also wenn es Teil des Deals ist, muss du uU die Kröte schlucken oder warten bis du was besseres findest und solange in deinen alten Job zurück, was ja offensichtlich nicht möglich ist, unter den von dir benötigten Randbedingungen.
Blöde Situation.

JesuisSVA

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Antw:Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit
« Antwort #4 am: 08.08.2022 13:41 »
Auf welche anspruchsbegründende Norm wurde das Teilzeitbegehren gestützt? Wie war es exakt formuliert? Und wie genau hat der Arbeitgeber darauf reagiert?