Moin,
wir haben seit 2020 einen dualen Studenten, dieser erzählte mir heute morgen, dass er eine Zusatzvereinbarung unterschrieben habe, nach welcher unter anderem sein Urlaubsanspruch berechnet wird, je nach Anteil der Zeit die er im Betrieb verbringt erhält er Urlaubstage, da dieses Jahr viel Studienzeit ansteht, habe er lediglich 18 Tage Urlaub welche er dann natürlich während der Semesterferien antritt.
Auch als dualer Student sollten ihm doch nach dem Tarifvertrag ganz normal 30 Tage Urlaub völlig unabhängig vom Anteil der Zeit im Betrieb, richtig ?