Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsanspruch bei einem Dualen Studenten
Wynchester:
Es wurde ein normaler Ausbildungsvertrag abgeschlossen, zusätzlich gab es eine "Zusatzvereinbarung"
Unter dem Paragraphen Urlaub steht dort:
(1) Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit richtet sich nach den gesetzlichen bzw. den tariflichen Bestimmungen.
(2) Der Ausbildungsbetrieb gewährt dem/der Auszubildenden Urlaub nach den tariflichen Bestimmungen des Berufsbildungstarifvertrages Bau. Bei weniger als 12 Monaten gewerblicher Ausbildung im Kalenderjahr besteht ein entsprechender Teilurlaubsanspruch. Bei fünf Monaten gewerblicher Ausbildung besteht daher zb. ein Teilurlaubsanspruch von 13 Arbeitstagen.
Der/die Auszubildende nimmt ab dem 2. Ausbildungsjahr an den Lehrveranstaltungen der Fachhochschule Lübeck teil und wird vom Ausbildungsbetrieb für die Teilnahme freigestellt. Eine Fortzahlung der Vergütung besteht weiterhin.
JesuisSVA:
Es geht also überhaupt nicht um ein Arbeitsverhältnis?
Wynchester:
Ist eine Ausbildung nicht als Arbeitsverhältnis definiert ?
JesuisSVA:
Ein Ausbildungsverhältnis ist per Definition kein Arbeitsverhältnis. Wohl kann aber ein duales Studium als Arbeitsverhältnis ausgestaltet sein. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf die tatsächlichen Umstände.
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