Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
proRemote:
Der Bund und die EU bereiten juristische Grundlagen für ein Recht auf Homeoffice bzw. Telearbeit bzw. mobile Arbeit vor:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/mobile-arbeit-gesetz.html
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0021_EN.html
Lange davor und lange vor Corona gab es z.B. Vereinbarungen auf Länderebene. Exemplarisch sei hier die Einführung von Telearbeit gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit in der Landesverwaltung (Anlage 1), die zwischen der Landesregierung Niedersachsen und den Spitzengewerkschaften bereits im Jahr 2004 abgeschlossen wurde (Beschl.d.LReg v. 14.12.2004 – MI-VM 4-01472/152-07) genannt.
Was in diesen Entwürfen bisher fehlt ist die konkrete quantitative Angabe zu den Homeoffice-Tagen.
Meine Fragen:
* Ist jemandem eine Regelung bekannt, die konkret die Anzahl oder eine prozentuale Angabe zu den möglichen Home-Office-Tagen benennt, wie es in der Wirtschaft z.B. mit der weit verbreiteten 3+2-Regelung (also 3 Tage Präsenz und 2 Tage Remote) der Fall ist?
* Gibt es andere Grundlagen, auf deren Basis sich eine Anzahl an Homeoffice-Tagen ableiten lässt?
Ich finde es schwierig, wenn der Gesetzgeber keine Angaben zum Umfang des Homeoffice macht, da es sich so nur schwer einklagen lässt.
Librarian:
Für Niedersachsen wäre es diese im Juli 2021 verabschiedete Vereinbarung: https://www.mi.niedersachsen.de/download/172953/Vereinbarung_Telearbeit_und_mobile_Arbeit_in_der_niedersaechsischen_Landesverwaltung.pdf
Sie unterscheidet erstmals zwischen Telearbeit (fester Arbeitsplatz) und mobilem Arbeiten (Laptop am Küchentisch).
Während Telearbeit bis auf Details unverändert geblieben ist (z.B. beantragen kann es nunmehr jeder, unabhängig davon, ob man Kinder oder Familienangehörige betreut) wurde das mobile Arbeiten auf 30% der wöchentlichen Arbeitszeit pro Halbjahr begrenzt. Wie man sich das für ein Halbjahr aufteilt, ist einem selbst überlassen.
Organisator:
üblicherweise werden solche Regelungen durch Dienstvereinbarungen innerhalb der Dienststellen geschlossen. Ein one size fits all wäre an der Realität vorbei. Warum sollte ich z.B. nur 30% Homeoffice arbeiten und welchen Sinn hätte es, wenn der Hausmeister im Homeoffice arbeitet?
MoinMoin:
--- Zitat von: Librarian am 09.08.2022 16:23 ---Während Telearbeit bis auf Details unverändert geblieben ist (z.B. beantragen kann es nunmehr jeder, unabhängig davon, ob man Kinder oder Familienangehörige betreut) wurde das mobile Arbeiten auf 30% der wöchentlichen Arbeitszeit pro Halbjahr begrenzt. Wie man sich das für ein Halbjahr aufteilt, ist einem selbst überlassen.
--- End quote ---
Kann eigentlich diese Aufteilung per DV eingeschränkt werden?
Also 30% nicht pro Halbjahr, sondern 30% nur pro Monat z.B.?
proRemote:
--- Zitat von: Librarian am 09.08.2022 16:23 ---Telearbeit (fester Arbeitsplatz) und mobilem Arbeiten (Laptop am Küchentisch)
--- End quote ---
Interessantes Detail.
Meint mobiles Arbeiten, das ich dies theoretisch auch in einem anderen Bundesland tun könnte (z.B. Familienbesuch)?
Und Telearbeit = Homeoffice bzw. fest definierter Ort außerhalb des Präsenzortes (Büro)?
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