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Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
Organisator:
--- Zitat von: proRemote am 09.08.2022 16:34 ---
--- Zitat von: Librarian am 09.08.2022 16:23 ---Telearbeit (fester Arbeitsplatz) und mobilem Arbeiten (Laptop am Küchentisch)
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Interessantes Detail.
Meint mobiles Arbeiten, das ich dies theoretisch auch in einem anderen Bundesland tun könnte (z.B. Familienbesuch)?
Und Telearbeit = Homeoffice bzw. fest definierter Ort außerhalb des Präsenzortes (Büro)?
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Genau.
proRemote:
--- Zitat von: Organisator am 09.08.2022 16:27 ---üblicherweise werden solche Regelungen durch Dienstvereinbarungen innerhalb der Dienststellen geschlossen. Ein one size fits all wäre an der Realität vorbei. Warum sollte ich z.B. nur 30% Homeoffice arbeiten und welchen Sinn hätte es, wenn der Hausmeister im Homeoffice arbeitet?
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Das ergibt sich doch aus der Fragestellung.
Homeoffice, Telework und Co. sind ja nur dort möglich, wo dies durch die Art der Tätigkeit ohne Weiteres möglich ist.
Und für diese Gruppe wäre eine Regelung über Dienstvereinbarungen hinaus erstrebenswert, da es dann nicht im Ermessen oder Gutdünken irgendwelcher Einzelvorgesetzten hängt.
Festsetzer:
--- Zitat von: proRemote am 09.08.2022 16:34 ---
--- Zitat von: Librarian am 09.08.2022 16:23 ---Telearbeit (fester Arbeitsplatz) und mobilem Arbeiten (Laptop am Küchentisch)
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Interessantes Detail.
Meint mobiles Arbeiten, das ich dies theoretisch auch in einem anderen Bundesland tun könnte (z.B. Familienbesuch)?
Und Telearbeit = Homeoffice bzw. fest definierter Ort außerhalb des Präsenzortes (Büro)?
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Genau.
Bei uns (Bund) gibt es diese Unterscheidung ebenfalls. In unserer Dienstvereinbarung ist geregelt, dass man bis zu 80% der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit als Telearbeit leisten kann. Präsenzzeiten können frei verteilt und sollen im Monatsmittel erreicht werden.
proRemote:
--- Zitat von: MoinMoin am 09.08.2022 16:31 ---
--- Zitat von: Librarian am 09.08.2022 16:23 ---Während Telearbeit bis auf Details unverändert geblieben ist (z.B. beantragen kann es nunmehr jeder, unabhängig davon, ob man Kinder oder Familienangehörige betreut) wurde das mobile Arbeiten auf 30% der wöchentlichen Arbeitszeit pro Halbjahr begrenzt. Wie man sich das für ein Halbjahr aufteilt, ist einem selbst überlassen.
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Kann eigentlich diese Aufteilung per DV eingeschränkt werden?
Also 30% nicht pro Halbjahr, sondern 30% nur pro Monat z.B.?
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30% sind wirklich sehr sehr wenig. 40% sollte m.E. die absolute Untergrenze sein. Gibt es dazu eigentlich Bestrebungen, dies auszuweiten? Bei den Gewerkschaften lese ich immer wieder, das diese sich für die Ausweitung einsetzen, aber macht sich dies auch konkret bemerkbar durch bspw. Ankündigung von mehr Homeoffice-Tagen?
Festsetzer:
--- Zitat von: proRemote am 09.08.2022 16:38 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.08.2022 16:27 ---üblicherweise werden solche Regelungen durch Dienstvereinbarungen innerhalb der Dienststellen geschlossen. Ein one size fits all wäre an der Realität vorbei. Warum sollte ich z.B. nur 30% Homeoffice arbeiten und welchen Sinn hätte es, wenn der Hausmeister im Homeoffice arbeitet?
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Das ergibt sich doch aus der Fragestellung.
Homeoffice, Telework und Co. sind ja nur dort möglich, wo dies durch die Art der Tätigkeit ohne Weiteres möglich ist.
Und für diese Gruppe wäre eine Regelung über Dienstvereinbarungen hinaus erstrebenswert, da es dann nicht im Ermessen oder Gutdünken irgendwelcher Einzelvorgesetzten hängt.
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Hm, ist bei uns ebenfalls geregelt, grundsätzlich ist kein Arbeitsbereich von Telearbeit ausgeschlossen, sofern er grundlegende Voraussetzungen erfüllt, z.B. das die Tätigkeit in der Regel mit Standard IT ausgeführt werden kann, keine ständige Anwesenheit in der Dienststelle benötigt wird usw...also für die breite Masse an Mitarbeitern wird es dem Vorgesetzten dann schwierig es dem einen Kollegen zu genehmigen und dem anderen nicht wenn fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Arbeitsform mobile Arbeit kann ergänzend in Anspruch genommen werden.
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