Als Verwalter einer Professur stehst du in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ohne Versorgungsansprüche. Du bist deshalb rentenversicherungspflichtig. Ob du auch in den anderen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig bist, ist davon abhängig, ob du während dieses Dienstverhältnisses einen Beihilfeanspruch und Anspruch auf unbegrenzte Weiterzahlung der Bezüge im Krankheitsfall hast. Das müsste im Hochschulgesetz des Bundeslandes geregelt sein.
Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitgeber vor dem Antritt schriftlich ein dienstliches beziehungsweise betriebliches Interesse anerkannt hat, zählen bei der Stufenlaufzeit mit. Wie wahrscheinlich es ist, dass dein Arbeitgeber das dienstliche Interesse anerkennt, kann ich nicht beurteilen.