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[Allg] Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
UnknownUser:
Guten Tag an alle,
ich werde Anfang nächsten Jahres verbeamtet (gehobener Dienst). Mir ist unklar, ob man innerhalb einer bestimmten Frist in die PKV wechseln muss oder ob man alternativ erst mehrere Jahre freiwillig in der GKV bleiben und danach in die PKV wechseln kann? Ich habe gelesen, dass es für Menschen mit Vorerkrankungen eine Frist von 6 Monaten gibt. Aber was gilt für Menschen ohne Vorerkrankungen?
Und was ist, wenn man zB erstmal für 3 Jahre freiwillig in der GKV bleibt, währenddessen krank wird und dann in die PKV wechseln will? Können die einen ablehnen, da diese Öffnungklausel ja nicht mehr gilt, weil 6 Monate vorbei sind?
Der Grund dafür, warum ich darüber nachdenke, erstmal freiwillig in der GKV zu bleiben, ist die pauschale Beihilfe. Ich habe hier im Forum vor ein paar Tagen erstmals davon gelesen und mich jetzt extra hier angemeldet. Ich wohne in Hessen und hier gibt es (noch?) keine pauschale Beihilfe, aber die GEW und der DGB fordern sie. Ich habe Hoffnung, dass sie auch in Hessen in den nächsten Jahren durchgesetzt wird. Ist diese Hoffnung Schwachsinn oder schätzt ihr eine baldige Einführung als realistisch ein?
(Ich weiß, dass selbst mit der pauschalen Beihilfe die PKV ein wenig günstiger wäre, aber ich habe meine Gründe, warum ich ungern in die PKV möchte.)
Viele Grüße!
McOldie:
Für Hamburg gilt
Sie waren vor der Begründung eines hamburgischen Beamtenverhältnisses gesetzlich krankenversichert? Dann haben Sie zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit, sich für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit oder ohne Pauschale Beihilfe zu entscheiden. Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb einer Frist von drei Monaten anzuzeigen, nähere Einzelheiten sind in § 9 Abs. 2 SGB V geregelt.
Die einmal durch schriftlichen Antrag getroffene Entscheidung ist unwiderruflich. Ein
Hin- und Herwechseln zwischen der Pauschalen Beihilfe und der „individuellen“ Bei-
hilfe ist nicht möglich.
UnknownUser:
Hallo McOldie,
danke für die Antwort.
Aber es geht mir nicht um ein Hin- und Herwechseln zwischen pauschaler und individueller Beihilfe. In Hessen gibt es ja aktuell (noch) keine pauschale Beihilfe. Wenn ich freiwillig in der GKV bleibe und in ein paar Jahren die pauschale Beihilfe in Hessen eingeführt werden sollte, dann könnte ich - sofern die Regelungen wie bei den anderen Bundesländern wären, die bereits die pauschale Beihilfe haben - die pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen auf schriftlichen Antrag.
Mir geht es eher darum, ob ich, falls Hessen in den nächsten paar Jahren NICHT die pauschale Beihilfe einführt, dann immer noch problemlos in die PKV wechseln kann?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
LG!
Organisator:
--- Zitat von: UnknownUser am 11.08.2022 16:12 ---Hallo McOldie,
danke für die Antwort.
Aber es geht mir nicht um ein Hin- und Herwechseln zwischen pauschaler und individueller Beihilfe. In Hessen gibt es ja aktuell (noch) keine pauschale Beihilfe. Wenn ich freiwillig in der GKV bleibe und in ein paar Jahren die pauschale Beihilfe in Hessen eingeführt werden sollte, dann könnte ich - sofern die Regelungen wie bei den anderen Bundesländern wären, die bereits die pauschale Beihilfe haben - die pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen auf schriftlichen Antrag.
Mir geht es eher darum, ob ich, falls Hessen in den nächsten paar Jahren NICHT die pauschale Beihilfe einführt, dann immer noch problemlos in die PKV wechseln kann?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
LG!
--- End quote ---
Grundsätzlich ja. Allerdings nicht mehr zu den (vergünstigten) Konditionen aus der "Öffnungsaktion". Zu letzteren gibts Flyer, die die Vorteile und Zeiträume genauer beschreiben.
Max:
Es gibt keine Frist um in die PKV zu wechseln.
Die PKV wird aber mit zunehmenden Eintrittsalter teurer und ein Anspruch besteht (nach der Öffnungsaktion) nicht mehr, so dass eine Erkrankung einen zukünftigen Wechsel unmöglich machen kann.
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