Realitätsfern ist, die aus Art.2 GG ("Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.") abgeleitete Vertragsfreiheit mit dem Wert "Zufriedenheit" zu messen/definieren. Wer mit Vertragsinhalten nicht zufrieden ist, nimmt den Vertrag nicht an, ändert oder kündigt (was meist sogar eine einsitige Willenserklärung ist) ihn. Simple as that