Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst

Begonnen von HRSpecialist, 11.08.2022 18:58

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proRemote

"gleichlautende Willenserklärungen"

Geht es noch realitätsferner?

Rein formal, mag der Akt der gegenseitigen Vertragsannahme eine solche sein, aber das heißt doch nicht automatisch das man mit allem darin zufrieden ist. Ein Arbeitsvertrag ist ein Kompromiss und damit weit entfernt von "gleichlautend". Sonst gäbe es keine Arbeitskämpfe.

Organisator

Zitat von: proRemote in 17.08.2022 11:28
"gleichlautende Willenserklärungen"

Geht es noch realitätsferner?

Rein formal, mag der Akt der gegenseitigen Vertragsannahme eine solche sein, aber das heißt doch nicht automatisch das man mit allem darin zufrieden ist. Ein Arbeitsvertrag ist ein Kompromiss und damit weit entfernt von "gleichlautend". Sonst gäbe es keine Arbeitskämpfe.

Wenn man mit einem Vertrag nicht zufrieden ist, warum sollte man diesen dann schließen? Und wann gab es die letzten Arbeitskämpfe im öffentlichen Bürodienst, die über Einkommensverbesserungen hinausgingen?

Wenn einem mobiles Arbeiten so wichtig ist, kann man es doch im Arbeitsvertrag festschreiben. Oder bei schon bestehendem Arbeitsverhältnis einen internen Arbeitskampf für entsprechende Dienstvereinbarungen führen.

Kaiser80

Realitätsfern ist, die aus Art.2  GG ("Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.") abgeleitete Vertragsfreiheit mit dem Wert "Zufriedenheit" zu messen/definieren. Wer mit Vertragsinhalten nicht zufrieden ist, nimmt den Vertrag nicht an, ändert oder kündigt (was meist sogar eine einsitige Willenserklärung ist) ihn. Simple as that

JesuisSVA

Zitat von: proRemote in 17.08.2022 11:28
"gleichlautende Willenserklärungen"

Geht es noch realitätsferner?

Rein formal, mag der Akt der gegenseitigen Vertragsannahme eine solche sein, aber das heißt doch nicht automatisch das man mit allem darin zufrieden ist. Ein Arbeitsvertrag ist ein Kompromiss und damit weit entfernt von "gleichlautend". Sonst gäbe es keine Arbeitskämpfe.

Ein Vertrag ist stets eine gleichlautende Willenserklärung der ihn schließenden Parteien. Das hast Du sehr offensichtlich nicht verstanden. Das macht aber nichts, ich führe den Diskurs auch gerne mit jemandem, der absolut keine Ahnung von dem hat, worüber er schreibt. Das macht die Entgegnung so viel einfacher.

BAT

Zitat von: Kaiser80 in 17.08.2022 11:22
Dann drück dich doch vernünftig aus, sonst muss man da wie der Vorredner eben "kryptisches Geschwurbel " unterstellen.

Wer es halt nicht versteht.

Wir sind uns einig, das formell beide Parteien gleichrangig sind und die WE abgegeben. Und ich gehe auf die materielle Seite, wobei dann die formelle Seite, über die Einigkeit herrscht, hier zum xten Mal wiederholt wird.

JesuisSVA

Also bleibt es beim kryptischen Geschwurbel.

Kaiser80

Zitat von: BAT in 17.08.2022 11:37

Wer es halt nicht versteht.

Ich verstehe

Zitat von: BAT in 17.08.2022 10:26
Die von der Vertragspartei AN zu erbringenden Arbeitsleistung ist teils von vornherin ausgeschlossen und muss nicht mal der anderen Vertragspartei mitgeteilt werden.

in Bezug auf auf 2 übereinstimmende WE tatsächlich nach wie vor nicht

Organisator

Zitat von: BAT in 17.08.2022 11:37
Zitat von: Kaiser80 in 17.08.2022 11:22
Dann drück dich doch vernünftig aus, sonst muss man da wie der Vorredner eben "kryptisches Geschwurbel " unterstellen.

Wer es halt nicht versteht.

Wir sind uns einig, das formell beide Parteien gleichrangig sind und die WE abgegeben. Und ich gehe auf die materielle Seite, wobei dann die formelle Seite, über die Einigkeit herrscht, hier zum xten Mal wiederholt wird.

Was meinst du denn mit "materielle Seite?"

BAT

Na, es gibt doch gar nicht mehr die Vertragspartner am Markt, die der AG haben möchte. Und die AN können sich AG eigentlich frei aussuchen. Also hier herrscht absoluter Mangel an Personal... inzwischen sind die Dolmetscher aus der Corona-Zeit ohne Ausbildung und grenzwertigen Deutschkenntnissen auch schon für normale Sachbearbeitungen eingestellt.

JesuisSVA

Und das berührt die übereinstimmenden Willenserklärungen jetzt wie?