Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis
Fragesteller:
Hallo,
ich stehe gerade vor folgender Tatsache.
Auf Wunsch meinerseits bzw. nach Weiterbildung und Änderung meiner Tätigkeiten, wurde nach Aussage meines Arbeitgebers ein Höhergruppierungsantrag bei externer Stelle zur Bewertung gestellt.
Mein Chef hat mir letzte Woche das Ergebnis mitgeteilt, mit welchem ich allerdings nichts zufrieden bin.
Ich habe nun die Personalabteilung darum gebeten, mir den eingereichten Höhergruppierungsantrag, als auch das Ergebnis davon zur Verfügung zu stellen.
Bisher habe ich keine Rückmeldung…
Ist es mein gutes Recht, dass mir die Akten vorgelegt werden müssen oder muss der AG dies auf Nachfrage nicht tun?
Danke im Voraus
Kaiser80:
Nein, auch nicht auf Nachfrage.
Wie der AG zur Rechtsmeinung der zutreffenden Eingruppierung kommt ist bis zum gerichtlichen Verfahren nicht offenlegungspflichtig; ggf bestehen lediglich Informations-/Beteiligungs-/Mitbestimmungsrechte des PR.
Einen Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht mehr vorgesehen. Du bist zu dem Zeitpunkt, zu dem (höherwertige) Tätigkeiten wirksam übertragen wurden in die entsprechende EG eingruppiert. Wenn unterschiedliche Rechtsmeinungen zur EG zwischen AN und AG und sich die "Meinungsdifferenz" nicht überbrücken lässt oder nicht akzeptiert wird ist halt in Konsequenz leider der Gang zum ArbG notwendig
superbraz:
Die Aussage in unserem Haus dazu:
Nicht du wirst bewertet, sondern die Stelle. Also kannst du die Unterlagen nicht einsehen.
::)
Schmitti:
--- Zitat von: Kaiser80 am 17.08.2022 06:23 ---Einen Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht mehr vorgesehen.
--- End quote ---
Laut Startbeitrag hat hier der Arbeitgeber bei einer externen Stelle beantragt, den Arbeitnehmer höhergruppieren zu dürfen. Wo so gearbeitet wird, lohnt es sich vermutlich nicht mit dem Tarifrecht zu argumentieren ::)
Kaiser80:
--- Zitat von: Schmitti am 17.08.2022 08:16 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 17.08.2022 06:23 ---Einen Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht mehr vorgesehen.
--- End quote ---
Laut Startbeitrag hat hier der Arbeitgeber bei einer externen Stelle beantragt, den Arbeitnehmer höhergruppieren zu dürfen. Wo so gearbeitet wird, lohnt es sich vermutlich nicht mit dem Tarifrecht zu argumentieren ::)
--- End quote ---
Stimmt auch wieder...Macht's ja noch schlimmer...
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