Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis
Fragesteller:
Der AG muss mir doch allerdings meine Stellenbeschreibung/Aufgabengebiet auf Nachfrage schriftlich vorlegen.
Anhand dessen könnte ich dann rechtlich prüfen lassen, ob die EG zutreffend ist oder nicht.
Die Aufgaben nach der Weiterbildung wurden mir noch nicht offiziell übertragen, allerdings wurde der eingereichte Höhergruppierungsantrag vermutlich von beiden Seiten unterschrieben (von meiner Seite zumindest) und dieser wäre doch dann die offizielle Übertragung zum Datum auf dem Antrag.
Ich habe aktuell aber nun keinen Beweis, was vom AG unterschrieben und irgendwo eingereicht wurde.
Aktuell wüsste ich also nicht, womit ich eine Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten zum Zeitpunkt x nachweisen kann.
Aber womit begründet sich die Aussage, dass ich kein Recht auf eine Kopie vom Antrag habe, welchen ich selbst unterschrieben habe…ich habe zum Zeitpunkt der Unterschrift leider nicht nach einer Kopie gefragt.
Isie:
Ich finde es gut, wenn ein Arbeitgeber, der mangelndes Fachwissen in Tariffragen bei seinem dafür zuständigen Personal vermutet, eine externe Beratung einholt. Ein "Höhergruppierungsantrag" wird es wohl eher nicht gewesen sein. Möglicherweise handelt es sich bei der externen Stelle auch um die Aufsichtsbehörde. Interessant wäre tatsächlich der Wortlaut und der Adressat des "Antrages".
Kaiser80:
--- Zitat von: Fragesteller am 17.08.2022 09:35 ---Der AG muss mir doch allerdings meine Stellenbeschreibung/Aufgabengebiet auf Nachfrage schriftlich vorlegen.
Anhand dessen könnte ich dann rechtlich prüfen lassen, ob die EG zutreffend ist oder nicht.
Die Aufgaben nach der Weiterbildung wurden mir noch nicht offiziell übertragen, allerdings wurde der eingereichte Höhergruppierungsantrag vermutlich von beiden Seiten unterschrieben (von meiner Seite zumindest) und dieser wäre doch dann die offizielle Übertragung zum Datum auf dem Antrag.
Ich habe aktuell aber nun keinen Beweis, was vom AG unterschrieben und irgendwo eingereicht wurde.
Aktuell wüsste ich also nicht, womit ich eine Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten zum Zeitpunkt x nachweisen kann.
Aber womit begründet sich die Aussage, dass ich kein Recht auf eine Kopie vom Antrag habe, welchen ich selbst unterschrieben habe…ich habe zum Zeitpunkt der Unterschrift leider nicht nach einer Kopie gefragt.
--- End quote ---
Der AG hat seiner Pflicht aus dem NachwG nachzukommen. Woher weisst du denn sonst was du tagtäglich zu tun hast? Was an auszübender Tätigkeit nicht wirksam übertragen wurde ist auch nicht auszüben, und im schlimmsten Fall sogar abmahnwürdig.
Einen Anschpruch auf eine Stellenbeschreibung gibt es nicht. Hier liegt bei einem gerichtlichen Verfahren dann (ganz oberflächlich gesprochen) das Problem auf der AG Seite. Wenn der AG seinen Pflichten nicht nachkommt gilt eher die Vermutung: Ausgeübt = auszüben.
Fragesteller:
Bei den Regelungen zum Nachweisgesetz steht doch, dass eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten vom AG vorzulegen ist.
JesuisSVA:
Ja, das ist aber weder eine Stellenbeschreibung noch müßte der Nachweis dem Umfang einer Stellenbeschreibung nahekommen. Es genügt eine grobe, stichpunktartige Auflistung.
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