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Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis

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Organisator:

--- Zitat von: Fragesteller am 17.08.2022 10:18 ---Bei den Regelungen zum Nachweisgesetz steht doch, dass eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten vom AG vorzulegen ist.

--- End quote ---

Genau. Das kann, muss aber keine Stellenbeschreibung sein. Am einfachsten wäre es, deinen Arbeitgeber zu fragen, welche Tätigkeiten auszuführen sind und um Aushändigung einer entsprechenden Beschreibung zu bitten.

Fragesteller:
Das es so schwierig ist hätte ich nicht gedacht.
Ich habe mal verdi angeschrieben…vermutlich muss ich dann wohl einen Anwalt einschalten.

JesuisSVA:
Angesichts der zu vermutenden personalwirtschaftlichen Mängel beim Arbeitgeber könnte Fragesteller auch einfach eine Niederschrift nach § 5 NachwG verlangen. Das wird mutmaßlich zu hektischer Aktivität bei völliger Ahnungslosigkeit führen. Das macht es hinreichend wahrscheinlich, dass man zur zeitgerechten Erfüllung des Verlangens im Hinblick auf § 5 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG eine ohnehin vorhandene Stellenbeschreibung hernimmt oder den entsprechenden Teil einfach dort heraus kopiert.

Kaiser80:

--- Zitat von: JesuisSVA am 17.08.2022 10:33 ---Angesichts der zu vermutenden personalwirtschaftlichen Mängel beim Arbeitgeber könnte Fragesteller auch einfach eine Niederschrift nach § 5 NachwG verlangen. Das wird mutmaßlich zu hektischer Aktivität bei völliger Ahnungslosigkeit führen. Das macht es hinreichend wahrscheinlich, dass man zur zeitgerechten Erfüllung des Verlangens im Hinblick auf § 5 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG eine ohnehin vorhandene Stellenbeschreibung hernimmt oder den entsprechenden Teil einfach dort heraus kopiert.

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Seit 01.08. in 2 von 3 Stellenbewertungsverfahren aufgrund Änderung der auszübenden Tätigkeit genauso hier vor Ort passiert! Der AG wird im Zweifel den Weg des geringsten Wiederstands/Aufwands gehen.

Kaiser80:

--- Zitat von: Fragesteller am 17.08.2022 10:29 ---Das es so schwierig ist hätte ich nicht gedacht.
Ich habe mal verdi angeschrieben…vermutlich muss ich dann wohl einen Anwalt einschalten.

--- End quote ---
Es ist an sich ja nicht schwierig. Es gibt halt schlicht zu viele unfähige, unwissende oder auch schlicht betrügende AG, Personaler und AN ;D (Die Kombination der Adjektive mit den Nomen stelle ich anheim)


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