Ich schließe mich hier mal direkt mit einer Frage an wechsle allerdings mal auf das Bundesland SH.
Mehrfachanrechnungen bei der Stufenfestsetzung sind nicht erlaubt (§ 25 I SHBesG). Dies bedeutet, dass ein berufsbegleitendes Studium (Förderlich für die Tätigkeit), während man im öD als Angestellter beschäftigt ist, nicht angerechnet werden darf.
Absolviert man dieses berufsbegleitende Studium allerdings während man privatwirtschaftlich angestellt ist, kann es mit der entsprechenden Zeit angerechnet werden.
Sehe ich das korrekt?
Was mich dann direkt zur nächsten Frage bringt, warum es bei der Stufenfestsetzung von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist, bei der Berechnungen der ruhegehaltsfähigen Zeiten allerdings nicht ausgeschlossen ist und hier Ausbildungszeiten grundsätzlich ruhegehaltsfähig sein können ohne Ausschluss einer Mehrfachanrechnung (§ 12 SHBeamtVG).
Kann hier jemand vielleicht etwas über den zugrundeliegenden Gedanken sagen?