Autor Thema: [NI] Erfahrungsstufe durch Weiterbildung  (Read 1073 times)

ÖdNds93

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[NI] Erfahrungsstufe durch Weiterbildung
« am: 17.08.2022 12:22 »
Ich habe eine Frage bezüglich einer Erhöhung der Erfahrungsstufe durch eine Weiterbildung.
Ich bin Ende 20 und habe nebenberuflich zuerst 3 Jahre meinen Betriebswirt gemacht, im Anschluss
folgte der Bachelor in BWL. Nun bin ich seit einiger Zeit als Betriebsprüfer im mittleren Dienst ( A9Z )
tätig. Ich hab in vielen Momenten gemerkt, dass mir gerade das Studium, in meiner Tätigkeit sehr geholfen hat.
Wäre es ggf. möglich, sich diese Zeit anerkennen zu lassen? Im § 25 NBesG sind ja lediglich die Anrechnungen vor dem Beamtenverhältnis definiert.


McOldie

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Antw:[NI] Erfahrungsstufe durch Weiterbildung
« Antwort #1 am: 17.08.2022 14:55 »
Die Erfahrungsstufe wird lediglich bei Beginn des Beamtenverhältnisses festgesetzt. Evtl. Zeiten neben dem bestehenden Beamtenverhältnis werden nicht berücksichtigt.

Alphonso

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Antw:[NI] Erfahrungsstufe durch Weiterbildung
« Antwort #2 am: 17.08.2022 16:14 »
Ich schließe mich hier mal direkt mit einer Frage an wechsle allerdings mal auf das Bundesland SH.

Mehrfachanrechnungen bei der Stufenfestsetzung sind nicht erlaubt (§ 25 I SHBesG). Dies bedeutet, dass ein berufsbegleitendes Studium (Förderlich für die Tätigkeit), während man im öD als  Angestellter beschäftigt ist, nicht angerechnet werden darf.
Absolviert man dieses berufsbegleitende Studium allerdings während man privatwirtschaftlich angestellt ist, kann es mit der entsprechenden Zeit angerechnet werden.

Sehe ich das korrekt?

Was mich dann direkt zur nächsten Frage bringt, warum es bei der Stufenfestsetzung von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist, bei der Berechnungen der ruhegehaltsfähigen Zeiten allerdings nicht ausgeschlossen ist und hier Ausbildungszeiten grundsätzlich ruhegehaltsfähig sein können ohne Ausschluss einer Mehrfachanrechnung (§ 12 SHBeamtVG).

Kann hier jemand vielleicht etwas über den zugrundeliegenden Gedanken sagen?