Autor Thema: Niedriger Eingruppiert wegen nicht erfüllen der Voraussetzung in der Person  (Read 6372 times)

Iinnss

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Hallo zusammen.
Ich bin neu hier :-)
Seit einigen Tagen arbeite ich mich durchs Forum, werde aber nicht wirklich schlauer......

Es geht um folgendes:

2010 bin ich bei meinem alten AG in EG 7 angefangen
2013 habe ich mich auf eine höherwertige Stelle beworben und bekam EG 8
2016/2017 (genau weiß ich das jetzt nicht mehr) wurde ich automatisch in EG9a höhergruppiert. Meiner Stelle wurde so bewertet, also bekam ich als Person die diese Tätigkeiten ausübt, auch diese Entgeltgruppe

2018 habe ich den AG und das Bundesland gewechselt (der Liebe wegen  ;).)
Meine Stelle wurde bei dem neuen AG ganz neu geschaffen. Dadurch wurde die Stelle erstmal in EG 5 eingestuft.
(die Finanziellen Einbußen waren schon enorm, habe ich aber so hingenommen da ich auch keinen langen Arbeitsweg und Mieter ect. mehr hatte und finanziell besser dastand)

Nun ist es so das mein Arbeitsplatz endlich eine ausführliche Arbeitsplatzbeschreibung erhalten hat! Nach dieser Arbeitsplatzbeschreibung wurde die Stelle nach EG8 bewertet.
Ich soll nun aber nur EG7 bekommen, weil ich nicht die dazugehörige Ausbildung besitze.
Kann ich da irgendwas tun, gibt es die Möglichkeit trotzdem die EG8 zu erhalten oder kann ich eine Zulage bekommen von EG7 nach EG8.
Ich leiste doch jetzt seit 4 Jahren genau die Arbeit die nach EG8 bewertet wurde.

Wo ist jetzt der Unterschied?

Könnte mir da wohl jemand helfen.
Ich hoffe die Sachlage ist verständlich und freue mich auf Antworten

Viele Grüße






JesuisSVA

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Ist in dem Tätigkeitsmerkmal, welches durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt wird, eine Voraussetzung in der Person enthalten und wird diese Voraussetzung in der Person durch Dich nicht erfüllt?

Hain

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Moin,

handelt es sich um eine Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen? Wenn ja, welches Bundesland und welche Fallgruppe?

Gruß Hain

Iinnss

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Ist in dem Tätigkeitsmerkmal, welches durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt wird, eine Voraussetzung in der Person enthalten und wird diese Voraussetzung in der Person durch Dich nicht erfüllt?

Ja ich denke schon, ich bin ausgebildete Bauzeichnerin und arbeite jetzt als Vermessungstechnikerin ohne Ausbildung.
die Tätigkeiten hingegen erfülle ich so wie sie in der Arbeitsplatzbeschreibung stehen.

Iinnss

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Moin,

handelt es sich um eine Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen? Wenn ja, welches Bundesland und welche Fallgruppe?

Gruß Hain

Ich hoffe ich verstehe die Frage richtig.
Also die Arbeitsplatzbeschreibung wurde genau nach meinen Tätigkeiten erstellt. und diese dann nach EG8 bewertet.
Bundesland ist Niedersachsen die Fallgruppe hab ich leider nicht :-(

JesuisSVA

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Dann ist die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe mutmaßlich korrekt. Auch eine Zulage ist nicht vorgesehen. Je nachdem, ob Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen, die zu einer ähnliche Verwendungsbreite (also bspw. Berufserfahrung in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen des Vermessungswesens) führen, könnte der Status des sonstigen Beschäftigten erreicht werden oder erworben worden sein.

Iinnss

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Dann ist die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe mutmaßlich korrekt. Auch eine Zulage ist nicht vorgesehen. Je nachdem, ob Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen, die zu einer ähnliche Verwendungsbreite (also bspw. Berufserfahrung in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen des Vermessungswesens) führen, könnte der Status des sonstigen Beschäftigten erreicht werden oder erworben worden sein.

 :-\ mmmh okay, also ist es auch nicht möglich damit zu argumentieren das ich höherwertige Aufgaben übertragen bekommen habe und diese seit mehr als 6 Monaten ausübe?

Komisch finde ich es aber schon das der alte AG meine Stelle bewertet hat und nicht mich selber.

JesuisSVA

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Welchen Sinn sollen Argumente haben, die rechtlich ohne Bedeutung sind?

Kaiser80

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 :-\ mmmh okay, also ist es auch nicht möglich damit zu argumentieren das ich höherwertige Aufgaben übertragen bekommen habe und diese seit mehr als 6 Monaten ausübe?

Komisch finde ich es aber schon das der alte AG meine Stelle bewertet hat und nicht mich selber.
Sowohl die Bewertung von Stellen wie auch von Stelleninhabern ist tariflich schlicht bedeutungslos.

Um deinen SV vernünftig und nicht nur mutmaßlich beantworten zu können bedarf  es der Information ob du in die (mögliche) EG8 bzw EG7 über die EG 5 FG 1 oder FG 2 kommst

@edit: Sofern der allgemeine Teil anwendung findet.

JesuisSVA

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Nein, es geht um Abschnitt XXX Vermessungstechnikerinnen und -techniker sowie Geomatikerinnen und Geomatiker:
Ja ich denke schon, ich bin ausgebildete Bauzeichnerin und arbeite jetzt als Vermessungstechnikerin ohne Ausbildung.
die Tätigkeiten hingegen erfülle ich so wie sie in der Arbeitsplatzbeschreibung stehen.

Kaiser80

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Das hatt ich überlesen.



JesuisSVA

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Das dacht ich mir, drum schrieb ich´s Dir.

Iinnss

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Okay ich danke euch  :)
Ist dann halt so...... aber jetzt bin ich ein Stück schlauer :D

Gibt es den für die Zukunft eine Chance die EG8 zuerreichen, sprich mit Berufserfahrung

Kaiser80

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Gibt es den für die Zukunft eine Chance die EG8 zuerreichen, sprich mit Berufserfahrung
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, aber Berufserfahung führt tariflich in seltensten Fällen zu einer höheren EG

ElBarto

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Ich finde da geht es ja ziemlich wild zu in Sachen Eingruppierung.
EG8 auf EG5 dann EG7 statt EG8....

Im Prinzip haben wir das Problem auch, hat man einen Serveradmin (Stellenbewertung EG 10) der aber kein DQR 6 hat gibt es EG 9 B und wenn er die Fortbildung mahct EG 9C als Übergang.

Auf der anderen Seite geht es hier doch "nur" um EG7 und EG8. Vielleicht lässt sich der Chef darauf ein zu sagen, dass dieser oder jener "kurze" Kurs, nach Absolvierung, die EG 8 rechtfertigt.