Hallo zusammen.
Ich bin neu hier :-)
Seit einigen Tagen arbeite ich mich durchs Forum, werde aber nicht wirklich schlauer......
Es geht um folgendes:
2010 bin ich bei meinem alten AG in EG 7 angefangen
2013 habe ich mich auf eine höherwertige Stelle beworben und bekam EG 8
2016/2017 (genau weiß ich das jetzt nicht mehr) wurde ich automatisch in EG9a höhergruppiert. Meiner Stelle wurde so bewertet, also bekam ich als Person die diese Tätigkeiten ausübt, auch diese Entgeltgruppe
2018 habe ich den AG und das Bundesland gewechselt (der Liebe wegen
.)
Meine Stelle wurde bei dem neuen AG ganz neu geschaffen. Dadurch wurde die Stelle erstmal in EG 5 eingestuft.
(die Finanziellen Einbußen waren schon enorm, habe ich aber so hingenommen da ich auch keinen langen Arbeitsweg und Mieter ect. mehr hatte und finanziell besser dastand)
Nun ist es so das mein Arbeitsplatz endlich eine ausführliche Arbeitsplatzbeschreibung erhalten hat! Nach dieser Arbeitsplatzbeschreibung wurde die Stelle nach EG8 bewertet.
Ich soll nun aber nur EG7 bekommen, weil ich nicht die dazugehörige Ausbildung besitze.
Kann ich da irgendwas tun, gibt es die Möglichkeit trotzdem die EG8 zu erhalten oder kann ich eine Zulage bekommen von EG7 nach EG8.
Ich leiste doch jetzt seit 4 Jahren genau die Arbeit die nach EG8 bewertet wurde.
Wo ist jetzt der Unterschied?
Könnte mir da wohl jemand helfen.
Ich hoffe die Sachlage ist verständlich und freue mich auf Antworten
Viele Grüße