Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Niedriger Eingruppiert wegen nicht erfüllen der Voraussetzung in der Person
Almaviva:
--- Zitat von: heike2106 am 29.08.2022 14:56 ---
--- Zitat von: Almaviva am 29.08.2022 14:32 ---
Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.
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Mich würde schon interessieren, was die Kollegin in EG 10, ohne den A2 Lehrgang zu haben, überhaupt für Tätigkeiten ausführt, die die E10 rechtfertigen. Bei uns gibt es kaum Sachbearbeiterstellen im Verwaltungsbereich die eine E10 bekommen, ohne wenigstens Teamleiterfunktion.
Aber hier ist es auch die Regel - 9b nur bei mind. Bacherlor/A2. Zumindest bei neuen Stellenbesetzungen. Einige Alteingesessene hatten es da früher offenbar "leichter"
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Sie ist Teamleiterin und Abwesenheitsvertetung der Abteilungsleitung. Allerdings wenn ich es im Tarifvertrag nachlese dann dann sehe ich es wie MaLa, 9b Fallgruppe 2. Wenn Ämter oder Behörden diese Möglichkeit aber nicht nutzen dann ist es halt so das Stellen nicht besetzt werden können, vorausgesetzt es gibt Leute im Amt auf die Fallgruppe 2 zutrifft. Aber was weiß ich schon.
Almaviva:
--- Zitat von: derhubbe am 29.08.2022 15:09 ---Ja, das hab ich auch schon mitbekommen, das Alteingesessene es hier früher wohl viel leichter hatten.
Aber in der heutigen Zeit, gerade wenn man an den Personalmangel denkt in der 3. QE bzw. mit BL2 sollte man hier umdenken und Mitarbeiter die eine dementsprechende Berufserfahrung (20 Jahre und mehr im öD) die Möglichkeit geben, Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 9b/9c zu ermöglichen.
Leider wird immer noch in den Stellenanzeigen zu wenig der Zusatz "Verwaltungsfachangestellte(r) mit dementsprechender Berufserfahrung" dargestellt.
Mal ehrlich, welcher 50 jährige mit 30 jähriger Berufserfahrung macht da noch den BL2, obwohl er wohl noch 20 Jahre arbeiten "darf". Vom Fachwissen hat er aber bestimmt mehr Erfahrung wie ein 25-jähriger mit BL2.
Nur meine Meinung.
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Je nach Tätigkeitenfeld trifft das sicher auch schon wesentlich früher zu. Das starre mit den 20 Jahren ist doch auch nicht mehr zeitgemäß.
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