Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Niedriger Eingruppiert wegen nicht erfüllen der Voraussetzung in der Person
derhubbe:
Hallo,
das heißt du hast keinen BL2 oder hast eine Stelle mit Entgeltgruppe 9b?
Herzlichen Glückwunsch, das wirst du sonst wo nie bekommen.
Also ich glaube es gibt nur eine Ausnahme wenn man von der Prüfungspflicht befreit ist und z.B. 20 Jahre im Geltungsbereich des TVÖD gearbeitet hat.
Almaviva:
Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.
Almaviva:
--- Zitat von: MaLa am 29.08.2022 14:15 ---
--- Zitat von: Almaviva am 29.08.2022 14:11 ---Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.
--- End quote ---
Es geht auch ohne, z.B. E9b Fallgruppe 2:
Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fach-
kenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
So lässt sich das eigentlich bis in die E12 weiterführen.
--- End quote ---
--- Zitat von: MaLa am 29.08.2022 14:15 ---
--- Zitat von: Almaviva am 29.08.2022 14:11 ---Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.
--- End quote ---
Es geht auch ohne, z.B. E9b Fallgruppe 2:
Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fach-
kenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
So lässt sich das eigentlich bis in die E12 weiterführen.
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Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.
heike2106:
--- Zitat von: Almaviva am 29.08.2022 14:32 ---
Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.
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Mich würde schon interessieren, was die Kollegin in EG 10, ohne den A2 Lehrgang zu haben, überhaupt für Tätigkeiten ausführt, die die E10 rechtfertigen. Bei uns gibt es kaum Sachbearbeiterstellen im Verwaltungsbereich die eine E10 bekommen, ohne wenigstens Teamleiterfunktion.
Aber hier ist es auch die Regel - 9b nur bei mind. Bacherlor/A2. Zumindest bei neuen Stellenbesetzungen. Einige Alteingesessene hatten es da früher offenbar "leichter"
derhubbe:
Ja, das hab ich auch schon mitbekommen, das Alteingesessene es hier früher wohl viel leichter hatten.
Aber in der heutigen Zeit, gerade wenn man an den Personalmangel denkt in der 3. QE bzw. mit BL2 sollte man hier umdenken und Mitarbeiter die eine dementsprechende Berufserfahrung (20 Jahre und mehr im öD) die Möglichkeit geben, Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 9b/9c zu ermöglichen.
Leider wird immer noch in den Stellenanzeigen zu wenig der Zusatz "Verwaltungsfachangestellte(r) mit dementsprechender Berufserfahrung" dargestellt.
Mal ehrlich, welcher 50 jährige mit 30 jähriger Berufserfahrung macht da noch den BL2, obwohl er wohl noch 20 Jahre arbeiten "darf". Vom Fachwissen hat er aber bestimmt mehr Erfahrung wie ein 25-jähriger mit BL2.
Nur meine Meinung.
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