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Niedriger Eingruppiert wegen nicht erfüllen der Voraussetzung in der Person

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JesuisSVA:
Dann ist die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe mutmaßlich korrekt. Auch eine Zulage ist nicht vorgesehen. Je nachdem, ob Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen, die zu einer ähnliche Verwendungsbreite (also bspw. Berufserfahrung in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen des Vermessungswesens) führen, könnte der Status des sonstigen Beschäftigten erreicht werden oder erworben worden sein.

Iinnss:

--- Zitat von: JesuisSVA am 17.08.2022 15:05 ---Dann ist die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe mutmaßlich korrekt. Auch eine Zulage ist nicht vorgesehen. Je nachdem, ob Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen, die zu einer ähnliche Verwendungsbreite (also bspw. Berufserfahrung in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen des Vermessungswesens) führen, könnte der Status des sonstigen Beschäftigten erreicht werden oder erworben worden sein.

--- End quote ---

 :-\ mmmh okay, also ist es auch nicht möglich damit zu argumentieren das ich höherwertige Aufgaben übertragen bekommen habe und diese seit mehr als 6 Monaten ausübe?

Komisch finde ich es aber schon das der alte AG meine Stelle bewertet hat und nicht mich selber.

JesuisSVA:
Welchen Sinn sollen Argumente haben, die rechtlich ohne Bedeutung sind?

Kaiser80:

--- Zitat von: Iinnss am 17.08.2022 15:10 ---
 :-\ mmmh okay, also ist es auch nicht möglich damit zu argumentieren das ich höherwertige Aufgaben übertragen bekommen habe und diese seit mehr als 6 Monaten ausübe?

Komisch finde ich es aber schon das der alte AG meine Stelle bewertet hat und nicht mich selber.

--- End quote ---
Sowohl die Bewertung von Stellen wie auch von Stelleninhabern ist tariflich schlicht bedeutungslos.

Um deinen SV vernünftig und nicht nur mutmaßlich beantworten zu können bedarf  es der Information ob du in die (mögliche) EG8 bzw EG7 über die EG 5 FG 1 oder FG 2 kommst

@edit: Sofern der allgemeine Teil anwendung findet.

JesuisSVA:
Nein, es geht um Abschnitt XXX Vermessungstechnikerinnen und -techniker sowie Geomatikerinnen und Geomatiker:

--- Zitat von: Iinnss am 17.08.2022 14:58 ---Ja ich denke schon, ich bin ausgebildete Bauzeichnerin und arbeite jetzt als Vermessungstechnikerin ohne Ausbildung.
die Tätigkeiten hingegen erfülle ich so wie sie in der Arbeitsplatzbeschreibung stehen.

--- End quote ---

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