Autor Thema: [Allg] Aufbewahrungspflichten bspw. von Bezügemitteilungen  (Read 2453 times)

photosynthese

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Liebe Kolleg*innen,

eine Internetsuche hat mir dazu leider keine klare Antwort gebracht: Ich habe irgendwann mal abgespeichert, dass man Bezügemitteilungen und jede Menge anderen dienstlichen Schriftverkehr (Dienstzuweisungen etc.) aufbewahren sollte. Jetzt gehe ich bald dienstlich für einige Jahre ins Ausland, werde wenig mitnehmen und mein Wohneigentum vermieten, stehe also vor der Frage, wofür ich einen sicheren Lagerplatz mieten muss und was weg kann: Hat jemand eine harte Antwort dazu, wie es um die Aufbewahrungspflicht insb. von Bezügemitteilungen steht?

Danke!

Opa

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Eine solche Pflicht existiert nicht. Bezügemitteilungen braucht man allenfalls, wenn man einen Kredit- oder Mietvertrag abschließt. Da reichen i.d.R. die letzten 3 Monate.
Falls man sie trotzdem archivieren will, um ggf. Ansprüche aus dem Dienstverhältnis oder später bei der Berechnung des Ruhegehalts zu überprüfen, ist das eine empfehlenswerte aber dennoch rein freiwillige Angelegenheit.

Ich würde die Dinger einfach auf den Scanner legen, Knopf drücken und das Papier dann in die Tonne werfen. Das digitale Archiv ist vollkommen ausreichend. Übrigens erhalte ich schon sein vielen Jahren meine Besoldungsanrechnung als PDF, sodass klar sein dürfte: Niemand muss dafür Papier horten.

photosynthese

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Danke für die Antwort, ergibt Sinn und werde ich so machen. :-)

Eine digitale Besoldungsmitteilung wäre fantastisch, aber m.W. gibt es das in meinem Bundesland (NRW) noch nicht...