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Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
SunshineR:
Hallo,
als Quereinsteigerin überlege ich, den Angestelltenlehrgang 1 zu besuchen.
Wie stehen meine Chance nach Abschluss des Kurses verbeamtet zu werden?
Danke!
Organisator:
--- Zitat von: SunshineR am 18.08.2022 09:51 ---Hallo,
als Quereinsteigerin überlege ich, den Angestelltenlehrgang 1 zu besuchen.
Wie stehen meine Chance nach Abschluss des Kurses verbeamtet zu werden?
Danke!
--- End quote ---
Genau so wie vorher. Der Angestelltenlehrgang hat keinen Einfluss auf die Verbeamtung, da er nicht als Bildungsvoraussetzung im BBG / der BLV genannt ist.
SunshineR:
Vielen Dank.
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber was bringt mir der Angestelltenlehrgang?
Der öffentliche Dienst leidet bekanntlich unter Personalmangel und mehr und mehr Stellenausschreibung richten sich daher (auch) an Quereinsteiger mit dreijähriger kaufmännischer Ausbildung.
Sicherlich war das vor ca. 10 Jahren noch ganz anders, aber jetzt?
Ich freue mich über Rückmeldungen! :-)
Opa:
Der Angestelltenlehrgang I vermittelt grundlegende rechtliche und betriebswirtschaftliche/finanzwirtschaftliche Kenntnisse. Durch einen hohen Bezug zur Verwaltungspraxis eröffnet der Abschluss Zugang zu Stellen, deren Aufgabenprofil üblicherweise einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (3-jährige duale Ausbildung) voraussetzt.
Er bringt dir also folgendes:
- erforderliche Fachkenntnisse für die auf höherwertigen Stellen auszuübenden Tätigkeiten und damit
- Unmittelbaren Zugang zu Stellen bis E9b, die du ohne den 18-monatigen Lehrgang nicht antreten könntest.
Die Möglichkeit einer Verbeamtung hat damit nichts zu tun- deshalb heißt es auch Angestelltenlehrgang und nicht ich-will-Beamter-werden-Lehrgang.
Wenn dein vorrangiges Ziel eine Beamtenlaufbahn ist, kannst du dir die 18 Monate sparen und dich stattdessen direkt für eine Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes bewerben.
Organisator:
--- Zitat von: SunshineR am 19.08.2022 11:35 ---aber jetzt?
--- End quote ---
Jetzt ist es so, dass für den Bereich der allgemeinen Verwaltung in der Entgeltordnung (zumindest des Bundes) bis einschließlich E 12 gar keine Bildungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben ist. In den Kommunen und einigen Ländern ist das wohl ähnlich. Dennoch setzen manche Arbeitgeber diese bzw. entsprechende Lehrgänge voraus - siehe hierzu die Hinweise von Opa.
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