Ja, das hättest du mit deinem Arbeitgeber aushandeln müssen. Er hätte sich allerdings nicht auf diesen Wunsch einlassen müssen, denn die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist keine vertragliche Änderung, sondern wird vom Direktionsrecht abgedeckt.
Ich weiß ja nicht, wie oft es bei euch die Chance gibt, in EG 9c höhergruppiert zu werden. Falls es nur wenige Arbeitsplätze mit dieser Wertigkeit gibt, ist es ja eigentlich eine feine Sache, dass du kurz nach der Rückkehr aus der Elternzeit höhergruppiert wurdest, wobei das Datum der Höhergruppierung für mich nicht nachvollziehbar ist. Die Stufenzuordnung ist zwar ärgerlich, aber ich denke, dass du keine Chance hast, eine Einstufung in Stufe 4 zu erreichen. Wenn es dir allerdings keine Ruhe lässt, solltest du eventuell einen Fachanwalt aufsuchen. Nur glaube ich nicht, dass dir das etwas bringt, weil du die Stufe 4 erst ab März 2022 erreicht hast und die höherwertige Tätigkeit seit der Rückkehr aus der Elternzeit ausgeübt hast.
Nachtrag: Interessant wäre, wann der Stufenaufstieg in die Stufe 4 der EG 9c stattfindet. Nach meiner Einschätzung nach dem Erfüllen einer Stufenlaufzeit von 3 Jahren ab dem 01.06.2020, wobei die Mutterschutzfrist mitzählt, aber nicht die Elternzeit.