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Zulage/Eingruppierung Quereinsteiger
Luisa:
Ich arbeite unbefristet als Angestellte im öffentlichen Dienst (gehobener Dienst) und habe den ALG 1 und ALG 2 nicht absolviert.
Da ich einen Diplomabschluss an einer Universität habe, wurde ich vor fünf Jahren in EG4 mit Zulage auf EG10 eingestellt.
Mein Arbeitgeber legte mir nahe, dass ich den ALG 2 noch absolviere. Allerdings benötige ich für meine derzeitige Aufgabe das Wissen nicht und bin aus familiären Gründen zeitlich eingeschränkt.
Vorteilhaft wäre nur die “offizielle” Einstufung ohne Zulage.
Es steht derzeit nicht im Raum, dass die Zulage gestrichen werden könnte, aber es fühlt sich dennoch nach einer Abhängigkeit an. Daher bin ich auf der Suche nach einer Lösung.
Meine Frage:
Ich habe einmal aufgeschnappt, dass nach 10 Jahren die Zulage entfällt und man “normal” eingestuft wird? Ist das richtig?
Ich kann diese Information nirgends finden.
clarion:
Die Info ist auch nicht richtig.
Gerade wenn Du noch jünger bist, würde ich den AL 1 und 2 dringend empfehlen.
Luisa:
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich werde versuchen, den ALG2 zukünftig zu realisieren. Allerdings habe ich derzeit drei kleine Kinder und bin Teilzeit. Daher kann ich momentan den ALG2 nicht absolvieren.
Für den Lehrgang muss man bei uns in der Kommune mindestens 32,5 Stunden arbeiten und ist dann zwei Tage in der Woche im Studien Institut. Zudem gibt es Prüfungsphasen mit längerer Präsenzpflicht. Das ist in Verbindung mit der Kinderbetreuung schwierig.
Außerdem ist es scheinbar so, dass die Zulage entfällt, wenn man den ALG2 nicht schafft.
Gibt es Erfahrung mit dem Wegfall der Zulage?
Opa:
Interessante Abkürzungen…
Isie:
Suche dir doch eine Stelle, bei der man den VL 2 nicht braucht. Im TVöD- Bereich besteht für Beschäftigte in Versorgungsbetrieben meines Wissens eine Ausnahme.
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